Versicherung für Klamotten?

Es wäre: Mein Kleiderschrank ist voller seltener, teurer und wertvoller Pieces, die ich im Alltag genauso anziehe. Fall 1: Ich bin in der Schule und ein Mitschüler erlaub sich einen 'lustigen' Scherz und spritzt mit seiner vollen Patrone Tinte auf meine Jacke und macht sie somit wertlos. Was passiert, wenn er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist? Und wie sturr sind dann die Versicherungen (unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung, ist mir klar) von von wegen, wer mit solch teuren Sachen rum läuft, muss damit rechnen? Und was, wenn der Verschulder keine Haftpflichtversicherung abgedchlossen hat? Fall 2: Ich schütte mir selbst beim Trinken von einer Tasse Kaffe die Soße über die Jacken, welche daraufhin komplett ruiniert ist. Ich erleide einen Schaden von mehreren 1000€. Was ich weiß ist, dass man Versicherungen auf Gegenstände wie Vasen, Bilder usw. abschließen kann und ich muss dazu sagen, dass diese Klamotten für mich wie eine Wertanlage fungieren, denn ich kenne mich in dem Bereich aus und kann einschätzen, dass ich ein bestimmtes Kleidungsstück in ein paar Jahren für den gleichen (oder höheren Preis) wieder verkaufen kann. Gibt es überhaupt Gesellschaften speziallisiert auf solch einem Gebiet oder kann man zu einer ganz normalen Versicherung gehen und den Deal abschließen? Was werden die dafür brauchen (Rechnungen)? Und wie teuer kann so was werden?

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Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

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