Schule verlassen in der Mittagspause NRW?

Ich gehe in die 10 Klasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen, in unser großen Mittagspause dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen. Viele unser Lehrer sind mit uns Schülern einer Meinung, in dem Thema Schulgelände verlassen in der Mittagspause. In der letzten Elternsprecher Konferenz fragten die Elternsprecher, wo das Problem läge ein Zettel auszufüllen damit wir Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, in der großen Mittagspause. Unsere Schulleiterin Antwortete darauf, dass das verlassen des Schulgeländes aus Versicherungs gründen verboten sei. In anderen öffentlichen Schulen, in meinem Umkreis ist das Verlassen schon ab der 7 Klasse erlaubt. Die Eltern füllen einen Zettel aus und das Thema ist gegessen.

Ich machte mich dann vor kurzem auf die Suche, um die Wahrheit aufzudecken. Im Internet und wurde ich auch fündig. Auf der Seite des Schulministeriums NRW steht:

,,Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die dem alsbaldigen Verzehr dienen, so sind sie auf den Wegen gesetzlich versichert, wenn diese Wege nicht unangemessen weit von der Schule weg führen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstückes vorliegt. Gehen Schülerinnen und Schüler allerdings eigenwirtschaftlichen Betätigungen nach (z. B. Kauf von Kleidung oder Genussmitteln wie Zigaretten, u.a.m.), so besteht insoweit kein Versicherungsschutz."

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/ganztag/sicherheit-aufsicht-und-erste-hilfe-im-ganztag/versicherungsrechtliche

In unserem GG fand ich auch Information über das Thema, welche der Aussage meiner Schulleiterin widersprechen. Siehe selbst:

§ 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht (Punkt 6)

,,Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden sowie während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung. Außerhalb verpflichtender Ganztagsangebote kann die Schulleitung, wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag - bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern - gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen."

https://bass.schul-welt.de/6333.htm

Liege ich richtig, dass wenn meine Schule möchte, ihr Gesetzlich wie Versicherungs technisch keine Probleme im Weg stehen? Also mit anderen Worten meine Schulleiterin lügt Lehrer wie Schüler in diesem Thema an?

LG Dominic

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StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?

Hallo,

Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:

Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.

Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.

Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.

Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.

Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?

Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.

Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.

Vielen Dank

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