Gesetzlichen Regelung beim Hundebiss - beide Hunde unangeleint

Folgende Situation:

Hund A an der Leine, Hund B frei. Hund B rennt zu Hund an und pöppelt diesen an. Beide gehen an einander hoch. Wer angefangen hat - keine Ahnung. Wurden getrennt - keiner verletzt.

Da der unangeleinte Hund B nicht an die Leine genommen wurde, wurde auch Hund A abgeleint. Ging dann ca. 20/30min gut. Sind oft aneinander vorbei gelaufen, haben gegenseitig die Markierungen überpinkelt.

Hund A ist ein paar Mal zu dem anderen hin - ohne Haare stellen, ohne knurren - nur so. Irgendwann ist er wieder. Hund B fing an zu knurren und es endete im Kampf, wer angefangen hat, ist nicht sicher - sicher ist aber, dass Hund B geknurrt hat.

Beide Hunde wurden auseinander gerissen. Hund A hat nur einen kleinen Riss im Ohr. Wurde nicht beim TA behandelt - Selbstbehandlung. Hund B ein kleines Loch in der Halskrause und ebenfalls einen Riss im Ohr. Hund A hatte Glück, denn Hund B verbiss sich im Halsband so stark, dass er dieses noch im Maul hatte nach Trennung.

Besitzer des Hundes A hat die Rechnung von Hund B übernommen ohne das klar war, ob dies sein muß. Nun kam jedoch die zweite Rechnung über den Kratzer am Ohr. Anscheinend hätte sich der entzündet. Auf der Rechnung stehen Dinge wie Ohrentropfen und nichts weist darauf hin, dass es was mit dem Kampf zu tun hat.

Nun interessiert uns mal die rechtliche Lage. Müßte Besitzer des Hundes A überhaupt was übernehmen nachdem beide frei waren?

Bitte keine Diskussionen, ob nun die Hunde hätten angeleint sein müssen - das ist hier jetzt irrelevant. Es geht nur um die gesetzlichen Dinge.

Danke

Hund, Versicherung, Recht
Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Bautrockner funktionieren nicht mehr. Wie gehe ich vor?

Hallo,

Es gab in einer Wohnung meines Mehrfamilienhauses, wo ein Verwandter von mir an höchstens zwei Monaten im Jahr anwesend ist, einen Wasserschaden durch Leitungsbruch. Der Bewohner ist nicht anwesend und hat mir seine Schlüssel überlassen. Die Feuchtigkeit breitete sich auf eine Wandfläche von ca. 3 qm aus. Vor 6 Wochen wurde die alte Leitung durch eine neue ersetzt und vor vier Wochen habe ich die ganze Wand im Badezimmer, wo die Leitungen verlaufen, freigelegt (Fliesen und Putz ab). Seit zwei Wochen stehen in der Wohnung zwei Trocknungsgeräte, eins im Badezimmer, eins in der angrenzenden Küche. Im ebenfalls angrenzenden Treppenhaus steht ein Trocknungsgerät.

Es sind wartungsfreie Geräte, also fliesst die Feuchtigkeit durch Schläuche in den Abfluss. Ich bin der Eigentümer des Mehrparteienhauses, jedoch wohne ich woanders. Die ersten 7 Tage liefen die Geräte ununterbrochen, Am Montag musste ich für 4 Tage reisen, und als ich bei meiner Ankunft kurz vorbeigeschaut habe, stellte ich fest, dass die zwei Geräte in der Wohnung aus sind und es leicht nach Kabelbrand stinkt.

Brandspuren sah ich aber keine, sondern, dass der FI-Schalter der Wohnung die Stromzufuhr ausgeschaltet hat. Ich schalte den FI-Schalter an und er geht abrupt wieder runter. Erst nachdem ich die Stecker der Geräte rausgezogen hab, blieb der Schalter "oben".

Jetzt ist die Frage, ob ich mit Schuldzuweisungen seitens der Trocknungsfirma rechnen könnte und wenn ja, wie ich mich wehren könnte? Ich wüsste zwar selbst nicht, was ich falsch gemacht habe. Ein bekannter Elektriker meinte, dass das Netzteil zu heiss gewesen sein könnte. Die Wohnung war auch in den ersten sieben Tagen, wo ich jeden Tag drin war, heiss wie in der Sauna. Ich finde es auch übertrieben, dass drei Geräte für eine Feuchtigkeit von ca. 3-4 qm Ausbreitung bei seit vier Wochen freigelegten Mauern schon zwei Wochen stehen.

Zumindest, wenn ich mit der Hand rübergehe, fühle ich keine feuchte Stelle. Kann ich der Versicherung sagen, dass sie die Geräte abholen lassen soll?

Danke

Haus, Wasser, Wohnung, Handwerk, Versicherung, Wasserschaden
Haftung nach Brand? (Wandbild, Verdienstausfall etc.)

Moin !

Der Hintergund: Im Keller hat es gebrannt, ein anderer Mieter hatte einen alten Trockner der in Flammen aufgegangen ist. Der ganze Rauch zog durch unsere Wohnung (Miete) so dass alles mit Ruß beaufschlagt wurde. Das klingt nicht nach viel, aber es ist leider ein ganz erheblicher Sachschaden entstanden.

Der Besitzer der Trockners hat das Gerät nicht fehlerhaft bedient. Der Trockner war wie gesagt alt.

Grundsätzlich ist geklärt dass die Gebäudeversicherung das Haus saniert und unser Hausrat ist bereits beim Brandsanierer und wird so weit möglich wieder hergestellt.

Nun zu meinen Fragen:

  • Ich hatte in einem Zimmer ein Bild an die Wand gemalt. Es bedeckte die ganze Wand und hat mich viel Zeit, Mühe und natürlich auch Material gekostet. Das Ergebnis war durchaus professionell. Die Hausratversicherung sagt, dass sei kein Hausrat. Die Gebäudeversicherung will nur einfarbig drüber streichen. Habe ich da gar kein Recht auf Kompensation meiner Arbeit oder Wiederherstellung ?

  • Am Folgetage nach dem Brand konnte ich nicht arbeiten und auch in der Zeit darauf musste ich für viele Termine zur Verfügung stehen, an denen sich Gutachter die Wohnung ansahen. Habe ich ein Anrecht auf Verdienstausfall oder ähnliches ?

  • Kann es wirklich korrekt sein, dass der Besitzer des Trockners (bzw. seine Haftpflicht) nicht im geringsten haftbar gemacht werden können ? Ich will dem Herren persönlich nichts böses, aber wir haben einen enormen Schaden an unserem Hausstand und eine erhebliche persönliche Belastung erlitten. Wenn wir Schadensersatz kriegen können, möchten wir das auch nutzen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Versicherung, Feuer, Recht, Gebäudeversicherung, Jura, Schaden

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