Vermutungen bei der Polizei äußern. Ist man dann verdächtig?
Hallo Leute.
Macht man sich dadurch strafbar oder verdächtig, wenn man eine Vermutung zu einer Straftat hat und diese, wie man sie selbst einschätzt der Polizei meldet?
Oder wie verhält es sich da?
Es gab nämlich einen Mord in meiner Wohngegend.
Ein Bekannter von mir hat nichts gesehen und kennt auch diese Frau nicht, die ermordet wurde.
Aber er möchte der Polizei 2 oder 3 Sachen melden, wie er es selbst sieht und was er vermutet.
Wie seht ihr das?
Nutzt die Polizei das als Beweisgrundlage, da sich Leute aus der Bevölkerung melden sollen, die irgendwas gesehen haben oder einen Tipp geben können oder muss er damit rechnen, dass er nun der Tatverdächtige N° 1 ist, nur weil er was vermutet und die Polizei ihn fragt, woher er das denn wissen will?
Im I-Net steht drin, dass im Prinzip jeder noch so kleine Hinweis benötigt wird und für die Polizei den Weg in die richtige Richtung geben kann.
Vielen Dank für eure Antworten.