Reicht folgende Aussage um angeblichen Tankbetrug aufzulösen?

Guten Tag Leute,

ich habe am 25.05. getankt und anschließend vergessen zu bezahlen. Nun will die Polizei mich vernehmen und erwartet zumindest eine schriftliche Äußerung zum Tatbestand.

Die Situation war jedoch wie folgt. Ich war ziemlich unter Zeitdruck, da ich mit meiner Freundin verabredet war. Ich fuhr zur Kaufland Tankstelle, um dort den laut HandyApp günstigen sowie nah in der Umgebung liegenden Diesel kurz zu tanken. Ich bemerkte aber sofort dass die Tankstelle zu hatte (ich weiß wann ich hier war, da ich meiner Freundin sogar geschrieben hatte dass ich mich verspäte)...somit musste ich einen Umweg fahren aber in die nächst günstige Tankstelle. Hier hatte ich anscheinend vollgetankt (ca. 43 Euro) und bin daraufhin einfach weggefahren...nach 2 Tagen kam dann ein Brief hereingeflatter, von der Polizei...habe direkt an diesem Tag den Beitrag bezahlt, es war eine ziemlich beschämende Situation, hab mich auch entschuldigt und die Versicherung abgeholt, dass die Tankstelle Ihrerseits alles mit der Polizei abklärt...aber natürlich ist damit der Fall nicht gegessen

1.) Reicht eine grobe Aussage zum Vorfall, Vorlegen der Kopie der Bezahlung sowie evtl ein Kontostand zu der Zeit, da ich ja zahlunfsfähig war 2.) Was wären weitere Vorschläge 3.) Was kann mich erwarten

Ich bedanke mich im Voraus!!

Verkehr, Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Fahrzeug, Benzin, Jura, Tankstelle
Beschwerde einreichen wegen nicht bestandener Fahrprüfung?

Ich bin heute bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen, aus dem Grund, dass ich jemandem im Kreisverkehr (einspurig) die Vorfahrt genommen hätte. Allerdings war das so, dass das Auto im Kreisverkehr links von mir geblinkt hatte, ich also davon ausgegangen bin dass er den Kreisverkehr verlassen würde und deswegen bin ich gefahren. Das Auto ist aber weiter im Kreisverkehr gefahren, deshalb hieß es ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, wurde sogar angehupt. Im Nachhinein meinte mein Fahrlehrer das Auto hätte links geblinkt im Kreisverkehr, das hatte ich aber nicht bemerkt weil ich sowas noch nie zuvor erlebt hatte, da man im Kreisverkehr sowieso nur recht blinken darf wenn man ihn verlässt, ansonsten ist das verboten.

In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht; in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Das heißt, der andere Autofahrer hat etwas falsch gemacht, was mich zum einfahren in den Kreisverkehr verleitet hat, kann ich Beschwerde einreichen

Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein

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