Motorradführerschein mit 1,53 cm Körpergröße?

Hallo, ich (26) habe mich in einer Fahrschule für die Führerscheinklassen A (Motorrad offen) und B (Auto) angemeldet. Mein Problem ist dass ich nur 153 cm klein bin. Bei der Anmeldung in der Fahrschule fragte ich die Sekretärin ob ich denn auf ihre Übungsmotorräder drauf passe. Sie meinte sie wüsste nicht dass es da schon mal Probleme gegeben hätte und falls doch würden Sie mir das Geld für die Motorradanmeldung zurückgeben. Habe jetzt auch schon einige Autotheoriestunden gemacht und hatte heute meine erste Motorradtheorie. Habe dann mal den Chef (der auch die Motorradfahrstunden macht) noch mal drauf angesprochen. Der meinte es würde schwierig werden mit meiner Größe, da ihre größere Maschine schon von der Sitzhöhe viel zu hoch für mich wäre und ich das selbst mit höheren Stiefeln nicht ausgleichen könnte. Er könne mir nur anbieten den A2 zu machen auf einem kleineren Motorrad und auch da könnte es knapp werden. Leider habe ich auch kein eigenes Motorrad was ich für die Fahrstunden mitbringen ich könnte. Ich würde zu Anfang nach der Prüfung das alte von meinem Freund erben, das ist jedoch noch nicht fahrtüchtig und ist auch keine mit einer so hohen Leistung dass ich darauf die große Prüfung machen könnte. Gibt es vielleicht jemanden der ähnliche Erfahrungen hat? Besteht nicht die Möglichkeit dass die Fahrschule das Motorrad für meine Stunden tieferlegen kann oder dass die sich ein anderes leihen oder ähnliches? Ich würde nur ungern auf den großen Führerschein verzichten und bin echt etwas traurig.

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Seit längerem habe ich einen starren leeren Blick?

Hi liebe Community :)
Ich wurde in letzter Zeit total oft von anderen angesprochen dass ich einen starren Blick habe und im Unterricht ganz lange auf einen Fleck starre und dabei aussehe wie ein Geist...ich selber merke es aber nicht und merke aber wie mich Leute komisch angucken! Ich fahre beispielsweise schon immer viel Fahrrad und manchmal merke ich erst in letzter Sekunde dass ich fast in jemanden reinfahre weil ich einfach auf den Boden starre! Ich kann nichts dagegen tun und ich träume auch nicht sondern ich bin einfach kurz weg und irgendwie auch nicht🙈 im Unterricht melde ich mich auch viel und mache mit (ich bekomme auch alles mit) aber sobald ich mich nicht melde bekomme ich anscheinend diesen starren Blick den manche gruselig finden, dabei bemerke ich es selber nicht! Ich hatte vor 2 Jahren schonmal sowas ähnliches und da haben alle immer gesagt dass ich so traurig gucke...eigentlich war ich es nicht und ich bin auch vor allem im Moment echt geschockt weil ich ja schon fast eine Gefahr für den Straßenverkehr bin hab ich das Gefühl...hat jemand von euch eine Ahnung woher das kommen kann? Kann es davon kommen dass man zu viel vor dem Bildschirm sitzt oder kurzsichtig ist?Ich versuche jetzt auch immer extra viel zu blinzeln und oft die Blickrichtung zu wechseln und trotzdem starre ich so...weiß jemand von euch woher das kommen könnte? Oder ob es psychologische Gründe hat? Eigentlich habe ich keine „Probleme“ nur halt relativ viel Stress...würde mich sehr über Antworten freuen!!!
LG Lollyyy

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Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?

Am Anfang der Straße steht nach einer Kreuzung "Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts". Ich habe am anderen Ende der Straße geparkt. Meines Wissen nach muss für die Gültigkeit des Haltverbotes am Ende der Straße "Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts", dieses fehlte aber.

https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/darf-ich-hier-parken-unerlaubt-strafzettel/0_big.png?v=1516478612399"/>

Bild: An den grünen Stellen parkten Autos, ich auch. Das rote Kreuz soll die Stelle verdeutlichen, an der das Schild fehlt.

Wurde mir nun also unerlaubt Falschparken vorgeworfen, da das Haltverbot eigentlich nicht richtig beschildert ist und somit auch ungültig ist?

EDIT: 

wikipedia.org/wiki/Haltverbot :

Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286

Mangels definiertem Beginn (Zeichen 283-10 Haltverbot oder 283-50 Beginn des Haltverbots) der Verbotsstrecke eines Haltverbots ist ein rückwärts weisendes Schild (Zeichen 283-20 Ende des Haltverbots) für sich allein rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)

Das trifft nicht ganz auf meine Situation zu, aber vielleicht kann man das auch andersrum deuten?

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