Überholverbot auf zweispuriger Straße?

Ich bin vorhin auf einer mir unbekannten Straße gefahren. Nach dem Ende der zweispurigen Kraftfahrstraße endete die linke Spur, auf der ich mich befand. Ebenso kam dann zu meiner Überraschung ca. 150m vor dem Ende das Schild "Überholverbot". Ich war aber eben gerade dabei den letzten zu überholen und vor ihm war Platz, hinter ihm nicht. Ich bin also normal weiter gefahren und habe mich vor ihm wie geplant eingeschert. Er hat mir dann eine Lichthupe gegeben und geklatscht. Ich habe aber keineswegs zu wenig Abstand gehabt, war nicht zu schnell und habe auch gar keine Absicht gehabt jetzt unbedingt noch nach vorne zu kommen. Ich kenne die Stelle halt nicht und man ordnet sich eben lt. Reißverschluss erst am Ende ein. Das Überholverbot kam für mich eher überraschend und widerspricht halt dem Reißverschluss irgendwie.

Jetzt frage ich mich, was das Überholverbotsschild denn aussagt, wenn es zweispurig ist und man schon links ist. Ich denke eigentlich, dass es nicht verboten ist, noch jemanden zuende zu überholen (auch wenn man noch gar nicht neben ihm ist), sondern man eben nicht mehr links rüber darf und einen neuen Überholvorgang starten darf. Aber wo ist hier jetzt die genaue Abgrenzung? Habe ich jetzt falsch gehandelt oder nicht? Ansonsten ergibt das für mich keinen Sinn, weil wofür sind dann die letzten 150m zweispurig? Das widerspricht ja vor allem dem Reißverschluss. Ich könnte mich dann gar nicht mehr vorne einordnen.

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