Darf ein Lehrer ohne vorherrige Benachrichtigung der Eltern die Note 6 für eine fehlende Hausaufgabe erteilen?

Folgendes Problem. Unser Kind hat in der Grundschule, 3. Klasse eine Buchvorstellung und eine Mindmap zu Hause erstellen sollen. Die Buchvorstellung wurde Mittwoch aufgeben für Montag. War für Montag fertig, das Buch wurde aber zu Hause vergessen. Die Mindmap war ebenfalls fertig war aber im falschen Hefter abgelegt. Woraufhin unser Kind die beiden Dinge am Dienstag nachreichen sollte. Laut unserm Kind hat es die 6 für die Buchvorstellung bekommen weil das Buch nicht dabei war und die 6 für die Mindmap in HSK über Haustier (auf der ca. 7 Wörter standen) weil diese wohl nicht vorzeigen konnte. Buchvorstellungszettel und Mindmap ging durch unsere Hand in de Ranzen. War also da. Die Noten wurden vom Vertretungslehrer erteilt, da der Klassen- bzw. Fachlehrer zu der Zeit erkrankt wer. Der Vertretungslehrer ist auch Direktor der Schule. Da wir wussten das unsere Kind die Zettel eingepackt hatte, war für uns die Sache soweit erledigt. Donnerstag kommt unser Kind mit einem Eintrag vom Vertretungslehrer nach Hause, in dem steht es für die nicht erbrachte Buchvorstellung und die HSK Aufgabe eine 6 gab. Unser Kind ist sehr unauffällig im Unterricht, erledigt aber seine Aufgaben. In seltenen Fällen wird auch mal was vergessen aber dann auch zeitnahe nachgeholt. In der Vergangenheit ist der Vertretungslehrer leider schon negativ aufgefallen. Weil mich Eltern von Mitschüler angesprochen hatten ob mit unserem Kind alles ok sei, da ihre Kinder erzählten das unsere Kind häufig von dem Lehrer in Vertretungsstunden angeschrieen wurde. Auf Anfrage in der Schule bezüglich dessen kam allerdings keine Rückmeldung. Um auf die Benotung zurück zukommen. Wir waren natürlich ziemlich geschockt als wir von zwei 6en erfuhren und konnten und das nicht erklären. Auf Nachfrage bei der Klassenlehrerin, bekommen wir die Antwort das dies dem Vertretungslehrer obliegt, welchen wir ebenfalls befragten. Welcher immer wieder darauf pochte, das es die Schuld des Kindes wäre, es hätte ja schließlich die Leistung nicht erbracht. Laut Schulordnung sind Hausaufgaben nicht zu benoten. Ebenfalls ist laut Schuldordnung die Schule bzw. der Lehrer verpflichtet die Eltern bei Auffälligkeiten und Leistungsabfällen zu informieren. Soweit ich weiß ist es auch üblich das es einen Eintrag ins Hausaufgabenheft gibt wenn Hausaufgaben fehlen. Wir haben aber bis zum Donnerstag wo die Noten im Hausaufgabenheft standen keine Benachrichtigung bekommen, weder telefonisch, noch per E-mail oder im Hausaufgabenheft. Wir haben dann den Vertretungslehrer auf die Gegebenheiten und die Schulordnung angesprochen. Worauf argumentiert wurde das es keine Hausaufgaben sein und ein Kind der 3. Klasse selbst verantwortlich wäre nachzuholende Dinge ins Hausaufgabenheft zu schreiben bzw. eine Information des Lehrers vor dem Eintrag ergangen wäre. Dieser Eintrag hat nie statt gefunden, was wir in einer weiteren Anfrage mit Kopien des Hausaufgabenheftes belegten. Worauf hin das ignoriert wurde und wieder argumentiert wurde dass, das Kind zuständig wäre Einträge zum nachholen zu leisten. Anfragen zur Benotung der Mindmaps wurden damit begründet das man von einem 3. Klässler einen einen schlüßigen Kurzvortag verlangen könne. Diesen hätte das Kind nicht erbringen könne und darauf hin die 6 bekommen. Zur Erinnerung die Mindmaps Haustier umfasste etwa 7 Wörter. In wieweit das beweisbar ist, ist mir ein Rätsel. Dann meinte der Lehrer noch das die Benotung der Lehrer und nicht der Eltern obliegt und die Debatte damit beendet sein. 

Meine Frage nun noch mal, war die Benotung rechtens, und was könne wir noch tun?

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