Habe nach einem Unfall ohne Selbsverschulden,einen Anwalt zwecks Regulierung der Angelegenheiten(Gutachten,Schmerzensgeld usw)konsultiert..Dies geschah vor gut 3 Wochen
Habe mir dann ein gebrauchtes Auto geholt für xxx Euro.
Nachdem ich vom Anwalt nach 3 Wochen nichts gehört habe,fragte ich heute nach und er teilte mir mit das er eine Kopie vom Fahrzeugschein und eine vom Kaufvertrag des neuen Wagens haben müße..
Frage;Warum braucht er diese Kopien,,sie sind doch nicht ausschlaggebend für,,weitere Maßnahmen um diesen Fall zu regulieren..oder?