Anmelden zur Umsatzsteuer. Für das ganze Jahr? Rückwirkend?

Hallo, ich bin bisher nebenberuflich selbstständig tätig als Kleinunternehmer. Ich möchte mich ab jetzt (mitten im Jahr) zur Umsatzsteuer anmelden. Dann bekomme ich sie auf meine Investitionen zurückerstattet und muss sie auf meinen Rechnungen ausweisen. Soweit klar.

Die plötzliche neue Info vom FA: Die Anmeldung gelte fürs ganze Jahr, auch rückwirkend, und meine Rechnungen seit Jahresbeginn wären ungültig. Hieße, ich bezahle die Steuer von diesen Rechnungen aus eigener Tasche oder ich muss die bisherigen Kunden mit Korrekturen von +19%UmST überraschen.

Einen Steuerberater kann ich mir leider noch nicht leisten. Im Internet finde ich nichts dazu, dagegen viel zur monatlichen Voranmeldung. Ich zweifele an der Richtigkeit der Info vom FA bzw. der Sachbearbeiterin. Weiß jemand, ob die Anmeldung wirklich immer fürs ganze Jahr gelten muss, in dem man sich anmeldet und nicht ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (z.B. heute)?

Ergänzung: Vielen lieben Dank für die weiterführenden Antworten. An den einstimmigen Chor der Empörten und Besserwissenden, die sich wundern, dass ich (1) an der Sachbearbeiterin vom FA zweifle und (2) keinen Steuerberater habe, möchte ich doch erklären

(1) eine andere Sachbearbeiterin hat mir was ganz anderes gesagt. Dass es nämlich schon geht mitten im Jahr. Zumindest habe ich sie so verstanden.

(2) Der Steuerberater hat meine Buchhaltung angeschaut und gesagt, dass er an meiner Stelle bei meinen kleinen Umsätzen einfach eine Software benutzen würde und es sich nicht wirklich lohnt, ihn zu bemühen.

Recht, Finanzamt, Umsatzsteuer

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