Hallo, ich habe eine sehr spezielle frage zum Thema Umsatzsteuer und Ferienwohnung. Folgende Situation, eine Ferienwohnung wird kurzfristig und somit Umsatzsteuerpflichtig vermietet. Dabei wird diese teilweise auch selbst genutzt. Jetzt weiß ich nicht genau, ob diese Tage der Eigennutzung mit vollem Vorsteuerabzug als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist oder ob einfach der Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen ist und dafür dann keine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist.

Im Internet habe ich beide Varianten gelesen. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.