Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?

lange Frage mit vermutlich kurzer Antwort…

Ich bin ab dem 1.1.19 erstmals mit meiner Selbstständigkeit umsatzsteuerpflichtig, da ich im Jahr 2018 deutlich mehr als die 17.500€ habe.

Das habe ich dem Finanzamt auch schon gemeldet … und die gebeten, mir dann alles bzgl. dieser Umsatzsteuerabführung 2019 mitzuteilen.

Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Organisationen…

Wenn ich da jetzt einen Vortrag halte und dafür zB 500€ Tagessatz + Fahrtkostenerstattung vereinbare – muss ich dann neben den 95€ Umsatzsteuer auf die 500€ Honorar auch noch für die Fahrtkosten (Bahn-Ticket (im Ticketpreis ist ja auch schon eine Umsatzsteuer enthalten, oder?) oder PKW 0,30€ pro Km) eine Umsatzsteuer draufschlagen in meiner Fahrtkostenabrechnung?

Oder kann ich das separat machen/abrechnen – Honorar mit Umsatzsteuer und dann eine separate Fahrtkostenabrechnung, in der ich die angefallenen Kosten 1:1 fordere?

Da die meisten meiner Auftraggeber umsatzsteuerbefreit sind, zahlen diese in den meisten Fällen auch keine Umsatzsteuer – ich muss dann also quasi die Umsatzsteuer in meinen vereinbarten Tagessätzen ausweisen und verdiene deutlich weniger. Bei den Fahrtkosten wäre es ja dann ähnlich, sodass ich ja dann quasi meine entstandenen Fahrtkosten gar nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vom Bahnticket die 19% Umsatzsteuer noch innerhalb des Preises auseisen muss, weil die Auftraggeber grundsätzlich sagen, dass sie keine Umsatzsteuer „on top“ bezahlen.

Die Antworten, dass ein Steuerberater helfen würde, brauche ich nicht ;-) Ich will das gern SELBST verstehen :-)

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Recht, Freiberufler, Rechnungswesen, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Fahrtkostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Hallo liebes Community,

ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene. 

Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.

Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.

Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?

Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, beth01

Steuern, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmensgründung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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