Mehrere Identitäten bei doppelter Staatsbürgerschaft: Darf ich den ausländischen Namen in Deutschland führen?
Hallo in die Runde,
hier meine Situation:
Mein Vater hatte im Zeitpunkt meiner Geburt den türkischen Pass. Meine Mutter den deutschen. Daher habe ich von Beginn an beide Staatsbürgerschaften.
Nun jedoch die Besonderheit:
In der Türkei ist es verboten, den Familiennamen der Mutter zu tragen. Daher führe ich dort im Pass den meines Vaters. Da ich zudem einen Vornamen in griechischer Schreibweise habe, wurde in der Türkei die dort übliche Entsprechung des Namens verwendet.
In Deutschland jedoch habe ich den Familiennamen meiner Mutter und eben meinen regulären Vornamen.
Nun die Frage: Nachdem ich dadurch über zwei verschiedene Namen-Familiennamen-Kombinationen verfüge - kann ich ohne rechtliche Probleme z.B. einfach meine türkische Identität in Deutschland verwenden? Oder muss ich - da ich ja auch einen inländischen Pass habe - den hiesigen Namen verwenden? Es geht mir zB um Gewerbeanmeldungen, da türkische Namen bei türkischer Kundschaft oft besser ankommen. Ich habe nunmal legal beide Identitäten - somit läge ja auch keine Falschangabe etc vor.
Besten Dank!