Die Schule, die ich besuche hat seit ein paar Monaten eine neue Toilettenregel eingeführt. Die Toiletten sind immer abgesperrt und werden nur in den großen Pausen von einem Lehrer aufgeschlossen. Wenn man dann aber doch mal sehr dringend, Bei einem Notfall oder Übelkeit auf die Toilette muss, darf man das aber sicherlich mit großer Wiederrede und nach 10 Minuten überreden. Man muss dann aufs Sekreteriat und den Schlüssel holen, während die Sekretärinnen ein unmögliches Gesicht ziehen weil die 'besseres zutun haben' als Schülern die dringend auf die Toilette müssen, den Schlüssel zu geben welches dann meiner Meinung nach Fragen aufwirft, wieso man die Toiletten nicht einfach so lässt? Ich habe mal danach gegoogelt und da ist rausgekommen, dass man dagen klagen kann, was ich warscheinlich mit meiner besten Freundin machen werde! Jedoch habe ich ein paar Fragen dazu:
-Ist es immer noch strafbar, wenn man zwar auf die Toilette darf, (bei einigen Lehrern darf man überhaupt nicht.) aber dies nur in den Pausen oder im dringensten Notfall? -Muss man damit zum Rechtsanwalt gehen? -Wer übernimmt die Kosten dafür?
Antworten wären echt Klasse, falls es interessiert, ich bin 14.