Mein Freund hat in der Deutsch-Klausur eine Einleitung geschrieben, welche sich auf mehreren Internetseiten beruht und sie "auswendig" gelernt und niedergeschrieben in der Klausur. Nicht alle Sätze wurden 1zu1 übernommen, vielmehr wurden vereinzelt immer wieder mal 3-5 Wörter in einem Satz integriert, ich glaube ein bis zwei mal hatte er einen Satz komplett übernommen. Der Lehrer hat die ganze Arbeit mit der Note 6 bewertet (Plagiat). Darf man das?
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