2 Unbekannte werfen nachts Steine ans Fenster?

Hallo zusammen,

Nun schon in der zweiten Nacht hat meine Freundin folgendes Problem.

Mitten in der Nacht kamen 2 vermummte Männer an ihr 4 Parteien Haus und werften von draußen Steine an verschiedenste Fenster ihrer Wohnung.Hinter dem Haus ist ein Garten,leider frei zugänglich ohne besonderen Zaun.Die beiden Leute gingen in den Garten und warfen auch von dort Steine an Fenster der Wohnung.Dies abwechselnd vom Garten und der Straßenseite.Es ging in der ersten Nacht über ca 2h hinweg,leider traute sich meine Freundin nicht die Polizei zu rufen.

In der zweiten Nacht passierte es wieder,diesmal ruf sie auch die Polizei.Die kamen leider erst nach 20 Minuten mit einer Streife und schauten dann in den Garten.Die beiden Personen versteckten sich scheinbar und die Polizei ging wieder.

Kurz darauf ging es wieder los und wir ruften zum zweiten Mal die Polizei,leider waren sie wieder versteckt.Die Polizei fuhr nun(scheinbar abseits in der Nähe anscheinend?)Streife und das ganze passierte wieder.

Beim 3.Anruf hieß es seitens der Polizei das es keine bedrohliche Lage gibt und man somit leider nichts machen könne außer etwas Streife zu fahren.

Nach ca 3h hörte der ganze Spuk dann gegen 4 Uhr morgens auf.

Wir wissen nun nicht was wir tun soll.Halten es für wahrscheinlich das es die nächste Nacht wieder vorkommt.

Ich hatte die Idee draußen abzuwarten bis wer kommt und nach Möglichkeit auf die beiden zuzukommen und gleichzeitig die Polizei zu rufen die dann hoffentlich gleich in der Nähe ist.

Wir haben leider keine genaue Vorstellung was für Personen es sein könnten,da aber nur bei ihrer Wohnung die Sache vorkommt ist es aber auch sicher auf sie abgezielt.

Schade auch das die Polizei nur grob im Garten geschaut hat,ist ja klar das sie sich verstecken wenn das Polizei Auto kommt.

Wir brauchen eure Hife und hoffen auf hilfreiche Antworten!

Liebe Grüße.

Polizei, Recht, Steine, Privatsphäre, Einbruch, Angstzustände, Anzeige, bedrohung, Belästigung, Diebstahl, Freiheit, Grundstück, Hausfriedensbruch, Hilfeleistung, Kriminalität, nachts, Opfer, Polizist, Stalking, Strafanzeige, Straftat, Streifenwagen, Verfolgung, Dieb, bedrohlich, penetrant, Strafbar machen, bedrohung beleidigung
Klebzettel aufhängen strafbar?

Hey, ich wollte hier nochmal fragen, was denn die Rechtslage sagen würde, wenn man einfache Klebzettel, welche nicht fest kleben, also ziemlich leicht zu entfernen sind irgendwo hinklebt, beispielsweise Parkbänke o.Ä.? Ich hab jetzt verschiedene Quellen durchforstet, aber keine liefert eine klare Antwort darauf. Die ARAG schreibt dazu: "Fremde Hauswände, Schaufenster, Stromkästen oder Haltestellenhäuschen mit Plakaten zu bekleben, ohne vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, kann unter Umständen als Sachbeschädigung strafbar sein. Denn laut § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) „wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Gleiches gilt nach Abs. 2 der Vorschrift, wenn „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ wird. Für übereifrige Kleber bedeutet das: Lässt sich das Plakat von der Glasscheibe des Bushaltestellenhäuschens oder von der Schaufensterscheibe nicht ohne Kratzer wieder entfernen oder muss der Hauseigentümer den Fassadenputz angreifen, um das Plakat vollständig abzulösen, liegt eine strafbare Beschädigung der fremden Sache vor. Doch auch wenn die beklebte Fläche beim Ablösen der Plakate nicht beschädigt wird, die bunten Zettel den Eigentümer aber optisch stören und er sie nur mit erheblicher Mühe wieder entfernen kann, kann dies für eine Strafbarkeit – diesmal nach § 303 Abs. 2 StGB – genügen." Ich würde mich über schnelle Antworten freuen :)

Deutschland, Recht, Gesetz, Gesetzeslage, Jura, Justiz, Rechtslage, Strafanzeige, Strafe, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Straftat

Meistgelesene Beiträge zum Thema Straftat