Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Muss ich für meine Honorartätigkeit steuern zahlen?

Hallo, ich habe eine dringende Frage, welche mich sehr belastet.

Ich befinde mich seit September 2016 in einer Ausbildung zum Zimmerer. Brutto verdiene ich 1115 Euro und raus bekomme ich circa 900 Euro. Seit circa zwei Jahren arbeite ich als Erziehungsbeistand auf Honorarbasis und verdiente so 420 Euro was ich im November 2016 auf Grund meiner begonnen Lehre auf 350 Euro monatlich runtergestuft habe. Mein Ausbildungsgehalt ist natürlich versteuert aber mein Nebenjob auf Honorarbasis eben nicht. Nun sind wir gerade in der Runde gesessen und es wurde in den Raum geworfen, dass ich den Nebenjob auf Honorarbasis als selbstständiger ausübe und diesen deshalt versteuern müsste. Dies habe ich aber seit zwei Jahren nicht. Habe den Job als Erziehungsbeistand immer wie einen 450 Euro Job gesehen. Man muss dazusagen, dass ich vor meiner Lehre die Fachhochschulreife gemacht habe und diese über Harz4 finanziert wurde weil ich kein Bafög bekommen habe. Meine Nebentätigkeit als Erziehungsbeistand wurde mit den Harz4 Leistungen verrechnet.

Nun ist meine Frage ob ich den Job auf Honorarbasis hätte verteuern müssen... Kommt auf mich nachhher noch die große Überraschung weil das Finanzamt nachträglich Steuern verlangt?

Ich hätte jetzt auch die Gelegenheit, einem Klassenkamerad über das Berufsbildungswerk in Winnenden Nachhilfe zu geben, meine Einnahmen würden sich also wie folgt zusammensetzten:

  • Ausbildungsgehalt: 1115 Euro brutto, circa 900 Euro netto,
  • Erziehungsbeistand auf Honorarbasis: 350 Euro Honorar (20 Stunden monatlich aslo 17,40 Euro auf die Stunde),
  • Nachhilfe mit 18 Euro die Stunde, circa 5 - 6 Stunden im Monat

Kennt sich hier jemand mit dem Steuerrecht aus?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, Nebenjob, Nachzahlung, Honorartätigkeit

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