Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

allo Steuer Community,


ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.


Hintergrund:

Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.


Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung

mit Hausstand unterhalten.


Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.


Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:

- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?

- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?

- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.


Ich danke recht herzlich für die Antworten!


Herzliche Grüße

Steuern, Recht, Steuererklärung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

Hi! Ich suche und suche, aber für meinen Fall fand ich leider bisher noch keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, die Communit hier kann helfen. Es geht um Folgendes:

Ich bin 24, bin nicht mehr familienversichert und bekomme auch kein Kindergeld mehr (Da ich den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor angetreten habe) und studiere derzeit im Master.

Ich habe eine Teilzeitstelle mit 16h in der Woche und verdiene dabei mehr als 450€. Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Da mein derzeitiger Arbeitgeber keine Minijobber mehr einstellt bzw. mich von Teilzeit nicht auf Minijob - von 16h auf 10h - umstellen kann, würde ich nun mit 26h pro Woche weiterstudieren, was aus mir durch Überschreiten der 20h Grenze keinen ordentlichen Studenten mehr macht. Es ist aber absehbar, dass eine Minijob Stelle im Unternehmen frei wird, sagen wir mal in 3 Monaten und ich die Minijobstelle dann doch bekommen kann. Meine Frage: Wenn ich 3 Monate ein "unordentlicher" Student war mit allen Abzügen in alle Zweige der Sozialversicherung + Steuer:

Gelte ich dann einfach so mit dem Status-und Stundenwechsel von 16h auf 10h wieder als ORDENTLICHER Student, da die 20h Grenze nicht länger überschritten wird? Oder gibt es dann kein Zurück mehr für mich?

Viele Grüße!

Steuern, Studium, Nebenjob, Versicherung, Minijob, Geringfügige Beschäftigung, sozialabgaben, Student, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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