Kann semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?

Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)

sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.

Darin erhalten ist Uni-spezifischer kram wie Studierendenausschuss und Co., als auch ein Semester Bus und Zug ticket (das für sich allein genommen rund 125 Euro kostet und eben logischerweise 6 monate gilt)

Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?

habe von der Steuererklärung her nur den Mantelbogen sowie die Alage KAP auszufüllen.

Wo würde ich diese Semestergebühren als Werbungskosten eintragen in der Steuererklärung?

auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?

oder auf ner ganz anderen Anlage?

Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?

Bin nämlich gerade am machen der Steuererklärung für 2014-2017.

und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).

erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.

kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?

da ich in 2017 das erste mal so viel einkommen hatte, dass ich tatsächlich auch steuern zahlen muss?

weil wären so gerechnet um die 2000 Euro in den 4 jahren, die sich da an semesterbeitrag angesammelt haben.

wenn ich die gegen meine hohen einnahmen in 2017 gegenrechnen könnte, wäre das shcon recht gut.

Ginge das?

Und wenn ja, wo müsste ich da was in der steuererklärung angeben?

bzw. generell wo werden die Studienkosten als Werbungskosten eingetragen in der steuererklärung?

Steuern, Recht, Steuererklärung, Semesterbeitrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

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