Minijob im Supermarkt mit flexibler Arbeitszeit (Urlaub, Feiertag, Krankheit)?

Hallo,

ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren (damals noch keine 18) in einem Supermarkt als Aushilfe.
Als ich damals angefangen habe, war ich noch in der Oberstufe und hab zumeist Freitag und Samstag von 15-19 oder 8-12 Uhr gearbeitet. Irgendwann dann auch je nach Bedarf unter der Woche usw. (ca 280 Euro im Monat).
Während Prüfungsphasen habe ich dann teilweise auch mal Monate nicht gearbeitet und nach dem Abitur zu den unterschiedlichsten Zeiten sehr viele Stunden gearbeitet und immer knapp unter 450 Euro im Monat verdient.
Als ich dann das Studieren angefangen habe, war ich immer mal wieder 2-3 Tage die Woche da, dann mal eine Woche, in den Semesterferien dann mal wieder 19h/Woche usw.
Wie ihr seht, habe ich ganz flexible Arbeitszeiten. Ich rufe teilweise 4-5 Tage vorher an, dass ich am Wochenende kann und werde eingeteilt, Not am Mann ist nämlich immer.
Da ich nun aber keine festen Arbeitszeiten habe, das ganze aber trotzdem als 450€ Job angemeldet ist, frage ich mich, wie es aussieht mit Urlaubsanspruch, Feiertagszahlung und Krankheit?

Ich habe gelesen auch geringfügig Beschäftigte haben Urlaubsanspruch. Eine Bekannte von mir arbeitet z.B. zu regelmäßigen Zeiten (immer Mittwochs 8-14 Uhr) als Haushaltshilfe, hat ca. 7 Tage urlaub im Jahr und setzt diese bei Bedarf ein. Weil ich nicht regelmäßig arbeite, sage ich einfach, wenn ich eine Woche nicht kann und werde dann ohne Probleme im Plan einfach nicht eingeteilt. Wie soll ich denn bitte bei unregelmäßigen Zeiten einen Urlaub in Anspruch nehmen? Wie würde sich mein Urlaubsanspruch bei Monaten mit 0 Stunden Arbeit und Monaten mit 60 Stunden Arbeit berechnen? Geht dies überhaupt? Ich kann doch keinen Urlaub nehmen, wenn ich so flexibel eingeteilt werden kann, oder? Meine freie Zeit (Urlaub) ist ja quasi die Zeit, in der ich sag, dass ich nicht kann... nur leider unbezahlt.

Nächste Frage: Auch wenn ein Feiertag in der Woche ist, wird mir dieser nicht bezahlt. Ich habe ja keine festen Arbeitszeiten, z.B immer donnerstags, wo hin und wieder ein Feiertag hinfällt. Ist wie z.B. in dieser Woche donnerstags ein Feiertag, wäre ich für diesen Tag einfach nicht eingeteilt gewesen. Ist etwas unfair, wenn man bedenkt, dass alle anderen mit festen Arbeitszeiten diesen Donnerstag bezahlt bekommen, obwohl ich auch hin und wieder donnerstags arbeite.

Dritte Frage: Bisher ist es 1-2 Mal vorgekommen, dass ich früh anrufen musste und sagen musste, dass ich den betreffenden und den nächsten Tag wegen Krankheit nicht arbeiten kann. In diesem Fall wurde ich einfach aus dem Plan gestrichen, so als wäre ich diesen Tag nicht eingeteilt gewesen - ohne Bezahlung.

Zusammenfassend wird mir nur das bezahlt was ich wirklich effektiv arbeite. Meine Einteilung ist ganz flexibel, ich sag immer nur Tage, an denen ich kann und wann (nachmittags, vormittags) und stehe dementsprechend im Plan und bekomme diese Stunden bezahlt. Über eine Antwort wie es mit dem o.g. aussieht, würde ich mich freuen.

Liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Beschäftigung, Jura, Personal, Ausbildung und Studium
Nachforderung Kfz Steuer für vier Jahre, weil der Zoll es vergessen habt, abzubuchen?!?

Seit vielen Jahren (also schon länger als 2015) habe ich eine Einzugsermächtigung für meine Kfz-Steuern. Ich habe auch noch ein paar andere Fahrzeuge angemeldet und so ist mir bis heute nicht aufgefallen, dass die Kfz-Steuer für mein Auto seit 2015 nicht mehr abgebucht wurde. Heute habe ich ein Schreiben vom Hauptzollamt erhalten, in dem sie mir bestätigen, dass sie ein Lastschriftmandat haben und sie aber die Steuer seit 2015 nicht mehr abgebucht haben. Ich habe auch nie eine Mahnung erhalten - auch das bestätigen sie mir in dem Schreiben. Nun ist es denen also nach vier Jahren aufgefallen, in denen sie eine Abbuchung verbaselt haben - und sie geben mir gerademal einen Monat Frist, die gesamte Summe auf einmal zu bezahlen - sonst fallen Säumniszuschläge an. Bzw. sie kündigen die Abbuchung für den 21.062018. an und schreiben in unhöflichstem Beamtendeutsch, dass bei nicht ausreichender Deckung / Rücklastschrift dann Säumniszuschläge für vier Jahre anfallen werden.

Meine Frage: Seit 2015 muss es noch einen neuen Steuerbescheid gegeben haben, in dem die jährliche Steuer reduziert wurde. Denn wenn ich die nun genannte Summe durch vier Jahre Teile, würde eigentlich ein höherer Betrag rauskommen. Ist da irgendwas bzgl. Festsetzung verjährt? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Und kann ich vielleicht verlangen, dass ich diese Summe nicht auf einmal bezahlen muss? Ich habe sie ja schließlich nicht daran gehindert, abzubuchen! Ich sehe ein, dass ich prinzipiell die Summe schulde - aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, dass es ihnen nach vier Jahren einfällt und ich muss alles auf einmal bezahlen. Und dann noch mit Säumniszuschlägen drohen - weil SIE nicht abgebucht haben! Kann da jemand was dazu sagen oder ist es jemand ähnlich ergangen? Wie soll ich mich verhalten?

Steuern, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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