Steuernachzahlung nach Ausbildung mit Übernahme?

Hallo zusammen,

ich habe leider gestern einen unangenehmen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem es heißt, dass ich knapp 570€ Steuern nachzahlen muss. Das Ganze hat mich erst einmal von den Socken gehauen und ich konnte mir nicht erklären wie sich der Betrag zusammensetzt. Ich habe mich nun etwas in den Bescheid eingelesen und bin auf folgende Rechnung gestoßen:

In den ersten 6 Monaten des letzten Jahres habe ich knapp 5000€ als Azubi verdient, welche von meinem Arbeitgeber aufgrund des Freibetrags nicht versteuert wurde. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und habe in den letzten 6 Monaten des vergangenen Jahres knapp 15.000€ verdient. Er ergibt sich eine Summe von ca. 20.000€, die zu versteuern ist. Davon wurden allerdings die bereits einbehaltene Lohnsteuer (in den letzten 6 Monaten des vergangenes Jahrs) einbehalten – Dies bedeutet, dass ich nun noch die 5000€ Azubi-Gehalt nachversteuern muss.

Obendrauf kommt, dass ich mit einem Kleingewerbe neben der Ausbildung knapp 4000€ (Gewinn!) erwirtschaftet habe, welche nun, laut Bescheid, ebenfalls noch zu versteuern sind.

Ist es richtig, dass ich das Azubi-Gehalt aus den ersten 6 Monaten des letzten nachversteuern muss? Bin ich als Kleinunternehmener nicht Steuerbefreit? Leider habe ich wenig Ahnung von der Thematik und bin derzeit total überfragt. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße
Jonas

Steuern, Recht, Steuernachzahlung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mietwagen (Dienstwagen) versteuern?

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Frankreich. Ich bin im Außendienst für Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig und daher Homeoffice als erste Arbeitsstätte. Das Gehalt wird über einen sogenannten Payroll Service in Deutschland ausgezahlt sowie versteuert.

Da wir keine Niederlassung in DE haben, können wir entsprechend kein Fahrzeug leasen, sondern nur mieten.

Zur Überbrückung habe ich ein privates Kfz genutzt und mit 30ct pro Km (für dienstliche Zwecke) abgerechnet. Nun möchte man aber, dass ich einen Wagen bei Sixt o.Ä. miete.

Allerdings soll ich diesen per 1% versteuern. Da ich wenig privat fahre (schon gar nicht mit einem Mietwagen und beschränkter inklusiv Km-Laufleistung), macht dies aus meiner Sicht keinen Sinn. Gleichzeitig hat man mir aufgrund der inklusiven Km-Laufleistung, die private Nutzung mündlich untersagt.
Grundsätzlich habe ich bei meinen vorherigen Arbeitgebern nie per 1% versteuert, da ich wie gesagt sehr wenig privat fahre.

Würde ja bedeuten - Ich zahle unnötig Steuern?

Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch recht des Arbeitnehmers auszuwählen, welche Methode zur Versteuerung des Dienstwagens verwendet wird oder?

Gefühlt, hat die Personalerin davon keine Ahnung und muss bei allem erst mal Rücksprache halten. Da ich neu in der Firma bin, möchte ich natürlich nicht direkt so negativ auffallen. Das Thema zieht sich jetzt bereits seit 2 Monaten und es gibt immer noch keine Lösung.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Steuern, Recht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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