Angenommen ich studiere im Erststudium in Stadt A. Jedoch muss ich aufgrund eines studienbedingten Pflichtpraktikums nach Stadt B umziehen, welches über 200km entfernt liegt. Dort wird eine Wohnung (z.B. 500€) gemietet. Da ich mich ausschließlich dort befindet werde, rückt mein Lebensmittelpunkt für diese Zeit dort hin und die Wohnung gilt auch als Erstwohnsitz. Während des Praktikums wird innerhalb des Praxissemester (6 Monate) über 10.000€ Brutto Gehalt verdient. Ausserdem muss noch eine Fahrkarte für mehrere hundert Euro + Arbeitsklamotten angeschafft werden. Kann ich diese Kosten als Sonderausgaben geltend machen?
Wenn ja, was genau ist mit "absetzen" und "geltend machen" gemeint? Kriegt man dann theoretisch alle Mehrkosten (bei den Sonderausgaben steht im Internet immer bis zu 6000€) zurück oder nur den Teil, den man über dem Grundfreibetrag hinaus auch tatsächlich an Steuern bezahlt hat?
Egal ob ja oder nein. Wäre nett wenn ihr das begründet, da ich dieses Thema interessant finde.