Folgender Sachverhalt:
Finanzamt möchte nach Auflösung des Betriebs eine Betriebsprüfung durchführen. Der Mandant bzw. aus Sicht des Finanzamtes der ehemalige Gewerbetreibender befindet sich seit längerer Zeit nicht mehr in Deutschland. Wir SCHÄTZEN, dass er sich außerhalb der EU aufhält. Wenn wir mal davon ausgehen, dass es so ist und derjenige folglich auch keine Meldeadresse in DE bzw. in der EU mehr hat...
Mit welchen Konsequenzen kann oder muss er rechnen? Beziehungsweise, wir hatten bisher keinen Fall der so oder so ähnlich war, welche Möglichkeiten hat die Finanzverwaltung jetzt noch?
Vielen Dank im Voraus