Meiner Schwiegertochter wurde angeboten, ihre Freundin bei der Pflege ihrer Mutter zu entlasten.

Die Mutter hat einen Pflegegrad 2. Die Pflegekasse würde zusätzlich 125 € Entlastungspflege zahlen. Also, um ein bißchen im Haushalt zu helfen, oder Arztbesuche, Einkauf, etc.

Meine Schwiegertochter müsste dazu an einer mehrstündigen Qualifizierungsmassnahme teilnehmen.

Natürlich würde sie ihr sehr gerne helfen. Aber wie sieht das steuerlich aus.

Die Schwiegertochter ist voll berufstätig. Würden diese 125 € als Einkommen gewertet?