Pflichtpraktikum, Krankenkasse, Bafög?

Ich halte mich kurz fragen ganz steht unten:

Falls sich jemand auskennt und sich 10min Zeit nimmt würde mir das echt den Monat entspannter machen (abgesehen von den Klausuren die ich schreiben muss)

Verzeiht die exzessiven Tippfehler, bin am Handy, kein Schlaf weil Klausuren und nicht so viel Zeit.

19 Jahre, Student im 2. Semester bekomme Bafög Höchstsatz (also bis jetzt nur ein Erstantrag gemacht --> Bewilligungszeitraum 09/2021 - 08/2022) (noch keinen Folgeantrag gemacht, habe ich natürlich vor)

Bekomme Kindergeld

Nehme monatlich 650€ KfW Studienkredit zusätzlich zu BAfög; sonst kein Einkommen aktuell

Krankenkasse AOK (Bayern). Bin familienversichert

Jetzt die Sache was Fragen aufwirft.

Habe ein Pflichtpraktikum (Nachweis von Uni liegt vor falls nötig) ABER jz das "Problem" ich bekomme eine Vergütung / Aufwandsentschädigung in Höhe von 1650€ PRO MONAT

Praktikum dauert 3 Monate: Mai / Juni / Juli 2022 (bin währenddessen ganz normal immatrikuliert)

Fragen:

1) Bekomme ich Kindergeld? Ich habe gelesen, bei Pflichtpraktika ja -> nächste Frage: Pflichtpraktika Nachweis irgend einer Behörde zusenden oder würde die auf mich zukommen wenn überhaupt.

2) Ich nehme an während des Praktikums kein Bafög, oder wird mein Gehalt auf das ganze Bewilligungszeitraum verteilt und ich müsste quasi Zurückzahlen, angenommen ich würde keinen Folgeantrag machen oder? Einfach ausgedrückt: Während Praktika einfach kein Bafög oder Einkommen wird auf Bewilligungszeitraum verteilt und monatlichen Anteil subtrahiert

3) Bafög weis noch nix vom praktikum ich werde es vermutlich am 1. April mitteilen da ich nicht riskieren will die april zahlung nicht zu erhalten. Passt es so soll ich später früher Bescheid geben UND wichtig wann soll ich Folgeantrag stellen? Kann ich während kein anspruch auf Bafög hab während Praktikum überhaupt einen Folgeantragstellen. Sollte ich in del Fall jz Folgeantrag stellen und Praktikum erst später nach mem Monat beichten (wär immer noch rechtzeitig vor praktikumsbeginn)

4) Jetzt die Krankenkasse: Ich nehmen an ich überschreite den Freibetrag für Familienversicherung, gibt es trotzdem eine Chance zu bleiben ode muss ich studentenbeitrag (hab gelesen, geht öfters, weil sie keine Kunden verlieren möchten?) Wenn ich bezahlen muss kann ich den betrag von Bafög dafür benutzen oder entfällt der mit meinem gesamten Bafög und auch hier fie Frage rufen die mich an oder muss icj selbst dafür sorgen dass ich Studentenbeitrag zahle?

5)Wirkt sich mein KfW irgendwie auf irgendetwas aus? Kann ich z.B mehr verdienen wenn ich zusätzlich einen kredit beziehe ? nach der logik 1650+ einkommen 650- schulden 1000 anrechenbaren Einkommen

6) Übrigens stimmes es dass in meinem Fall Brutto = Netto oder werden da noch geringe Genühren abgezogen

Steuern, Studium, Recht, AOK, BAföG, Krankenhaus, Praktikum, Pflichtpraktikum, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Ist jeder Mensch ein Millionär?

Um eine völkerrechtliche ,,Sklaverei'' zu entgehen, wird von Geburt an jedes Menschen, eine juristische Person beigelegt - der sogenannte ,,Strohmann''. Dementsprechend können im Laufe des Lebens Forderungen gestellt werden (beispielsweise finanzielle Forderungen, Steuern etc.).

Da der Strohmann im realen Leben nicht existiert, muss man demnach selber für die jeweiligen ,,Verstöße'' haften und somit wird es auch legal, z.B in ein Gefängnis eingewiesen zu werden, da man für seine juristische Person haftet.

Jeder Mensch erhält also nach seiner Geburt eine Registrationsnummer und eine Geburtsurkunde - gleichzeitig auch ein Strohmann-Konto.

Damit wird daraufhin das Baby automatisch einen Vertrag mit der Regierung eingehen. (Also eigentlich der Strohmann).

Mit dieser juristischen, also nicht existenten Person, wird gleichzeitig ein Bankkonto bei der BiZ eröffnet.

Und das Geld auf dem Konto des Strohmanns wird als ,,Humankapital'' bezeichnet.

Der Staat verkauft die Geburtsurkunde dann z.B an das Handelsministerium der USA. Dort wird die Urkunde dann vom Ministerium als gültiges Zahlungsmittel erklärt und ein Konto eröffnet, wo alles angelegt wird, jedoch sind diese Veträge lediglich eine Täuschung.

Demnach ist das angesammelte Geld auf dem Konto rechtsmäßig Eigentum des geborenen Kindes, da der wirtschaftliche Gewinn dem Strohmann sowie dem geborenen Kind ab dem 19. Lebensjahr zusteht.

Jedoch wird man über diese Kapitalanlage nicht informiert.

Was haltet ihr davon?

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