Ich möchte Torten erstellen und verkaufen, brauche ich einen Gewerbeschein?

Folgende Situation: Ich bin seit knapp 3 Jahren arbeitslos, bekomme keine Leistungen von der Arbeitsagentur mehr, da ich verheiratet (und über meinen Mann abge- und versichert ) bin. Nun folgende Idee: Ich backe sehr gerne, ich arbeite sehr viel mit dem PC. Ich kombiniere jetzt beides, bearbeite Fotos am PC und erstelle Fototorten und Tortenaufleger. Jetzt habe ich Flyer und Visitenkarten erstellt und wollte diese in Umlauf bringen. Jetzt kam mir aber der Gedanke, dass wir ja in Deutschland leben und hier nichts ohne Bürokratie abgeht. Wenn ich also meine Flyer in Umlauf bringe und da auch zu lesen steht, dass ich Geld für die Torten und die Aufleger nehme (was ja eigentlich selbstverständlich ist), muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Und wie müsste ich da genau vorgehen? Ich gehe zur Gemeinde und beantrage einen Gewerbeschein, ist das dann alles? Oder muss ich für jede Torte eine Rechnung schreiben und das dann auch dem Finanzamt melden? Oder kann ich das umgehen, wenn ich in den Flyern nur schreibe, dass ich mein Hobby etwas bekannter machen möchte und das jeder bei mir eine Torte bestellen kann, ohne einen Preis zu nennen? Warum kann ich nicht einfach bekannt machen, dass ich "so etwas" mache und die Dinger verkaufen ohne das es irgend jemanden etwas angeht? Ich möchte doch einfach nur meine Zeit sinnvoll nutzen und niemandem auf die Füße treten.

Werbung, Steuern, Hobby, Finanzamt, Gewerbeschein
Darf ich ohne entsprechende Ausbildung "Steuerberatung" betreiben?

Hallo, ich habe folgendes Anliegen bzw. Vorhaben. Vorab meine Ausbildungen...

Ich habe Fachabitur im bereich Wirtschaft, Steuern, BWL und VWL absolviert. Nach dem Fachabitur habe ich eine 3 jährige Ausbildung bei einer Bank absolviert. Nun möchte ich gerne ein Kleingewerbe eröffnen. Wie dies alles funktioniert ist nicht das Problem. Lediglich mein Vorhaben könnte mich vor ein Problem stellen.

Und zwar möchte ich für andere Kleingewerbetreibende und für Privatpersonen die jährlichen Steuererklärungen anfertigen und somit als "Steuerberater" auf privater Schiene agieren. Damit ich meine Leistungen auch berechnen kann, würde ich entsprechend ein Kleingewerbe gründen.

Meine Frage richtet sich nun an Personen, die mir meine Frage aus eigener Erfahrung oder anhand entsprechender Gesetzestexte belegen können.

Ich weiß nicht, ob ich das rechtlich machen darf, oder ob es in Sachen Haftung und Beratung ein Problem gibt.

Zur weiteren Info. Die Steruerklärung als kleingewerbetreibender und als Privatperson darf man ja selber asl Pivatperson erstellen. Das ich als ungelernter keine Steruerklärung/beratung für Großunternehmen betreiben kann ist mir klar, aber ich möchte mich halt ausschließlich auf die Kleingewerbetreibenden und Privatpersonen beschränken.

Bzw, wo kann ich mich entsprechend informieren ???

Um hilfreiche Antworten wäre ich äußerts Dankbar !!!

Rechtlich nciht gestattet - Du machst Dich strafbar... 78%
Kein Problem. Kleingewerbe anmelden und los gehts !! 11%
Nein, auf keinen Fall ohne entsprechende Ausbildung !! 11%
Beratung, Steuern, Kleingewerbe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern