Hallo, ich habe folgendes Anliegen bzw. Vorhaben. Vorab meine Ausbildungen...

Ich habe Fachabitur im bereich Wirtschaft, Steuern, BWL und VWL absolviert. Nach dem Fachabitur habe ich eine 3 jährige Ausbildung bei einer Bank absolviert. Nun möchte ich gerne ein Kleingewerbe eröffnen. Wie dies alles funktioniert ist nicht das Problem. Lediglich mein Vorhaben könnte mich vor ein Problem stellen.

Und zwar möchte ich für andere Kleingewerbetreibende und für Privatpersonen die jährlichen Steuererklärungen anfertigen und somit als "Steuerberater" auf privater Schiene agieren. Damit ich meine Leistungen auch berechnen kann, würde ich entsprechend ein Kleingewerbe gründen.

Meine Frage richtet sich nun an Personen, die mir meine Frage aus eigener Erfahrung oder anhand entsprechender Gesetzestexte belegen können.

Ich weiß nicht, ob ich das rechtlich machen darf, oder ob es in Sachen Haftung und Beratung ein Problem gibt.

Zur weiteren Info. Die Steruerklärung als kleingewerbetreibender und als Privatperson darf man ja selber asl Pivatperson erstellen. Das ich als ungelernter keine Steruerklärung/beratung für Großunternehmen betreiben kann ist mir klar, aber ich möchte mich halt ausschließlich auf die Kleingewerbetreibenden und Privatpersonen beschränken.

Bzw, wo kann ich mich entsprechend informieren ???

Um hilfreiche Antworten wäre ich äußerts Dankbar !!!