Ist es als Selbständiger / Freiberufler besser ein Elektro-Neugerät mit ausgewiesener Steuer zu kaufen oder ein "Gebrauchtes" Schnäppchen ohne Rechnung?

Situation: Selbständiger Unternehmer, der am Ende vom Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, um Umsätze dem Finanzamt anzuzeigen. Der Unternehmer hat Einkünfte aus Gewerbetrieb (50.000€), die er versteuern muss (betreibt zB eine 1 Mann Werbeagentur als Einzelunternehmen)

Er darf die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen (kein Kleinunternehmer) und darf somit auch Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Bei solchen Sachen wie beispielsweise einem Handy ist es ja so, dass man berufliche und private Trennung nicht wirklich trennen kann.

Nehmen wir zum Beispiel ein Kauf des neuen iPhones.

Option 1) Kauf im Apple Store mit Rechnung auf seinen Namen und MwSt. ausgewiesen. 739€ enthalten 117€ MwSt, die am Ende vom Jahr weniger ans FA gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Gewinn des Unternehmers um 621€ geringer ausfällt, wodurch die Einkommensteuer (nehmen wir der Einfachheit halber mal 30%) auch geringer ausfällt (nämlich um 186€).

Das iPhone kostet dem Unternehmer jetzt effektiv "nur" noch 739-117-186 = 436€. Kann man das so rechnen, oder ist da ein grober Denkfehler drin?

Option 2) Er findet ein Schnäppchen bei Ebay Kleinanzeigen. Jemand will aus unerklärlichen Gründen sein dasselbe Handy für 400€ loswerden. Es ist ein Privatverkauf, dh. keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers, aber der Käufer ist so kulant und gibt seine original Rechnung mit, sodass man Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller geltend machen könnte.

Was ist jetzt für den Unternehmer besser? Kann man das in Option 1 überhaupt so rechnen, oder ist das "schöngerechnet"?

Ich verstehe es nicht ganz...

Handy, Steuern, eBay, Steuererklärung
Kann mein Mann ohne mein Wissen eine gemeinsame Steuererklärung einreichen?

Ich habe mich im letzten Sommer von meinem Mann getrennt und die Scheidung ist mittlerweile eingereicht worden.

Im April diesen Jahres wollte mein Mann eine Unterschrift von mir für die Steuererklärung. Daraufhin habe ich ihm geantwortet das er ohne meine Aufstellung von Ein- und Ausgaben aus meinem Kleingewerbe keine Steuererklärung fertig machen kann. Ich diese auch erst lesen möchte bevor ich ihn unterschreibe.

Er sagte dann ich solle die Unterlagen fertig machen und ihm geben. Dieses tat ich dann auch. Als ich ihm die Unterlagen überreicht habe kam dann die Aussage von ihm "der die Steuererklärung mit mir gemacht hat sagte die sollten wir nicht mit angeben. Könnte sonst als liebhaberei berechnet werden"

Ich bin darauf nicht eingegangen, die Diskussion war es mir nicht wert, und wollte abwarten was er in die Steuererklärung schreibt.

Diese habe ich niemals gesehen. Gestern war dann der Steuerbescheid in der post mit einem Auszahlungsbetrag von knapp 500 € an meinen Mann.

Ich habe diese Steuererklärung nie gesehen. Nichtmal gewusst das er sie eingereicht hat. Unterschrieben habe ich sie auch nicht.

Ob er die Ein- und Ausgaben von mir mit angegeben hat ist auch fraglich, vermutlich nicht.

Kann er das einfach so???? Ohne mein Wissen oder Unterschrift? ??

Er sagt er hätte sich beim Finanzamt informiert und die hätten ihm das so gesagt. Hätten die mich dann nicht angeschrieben? ?

Er hat wohl auch nicht damit gerechnet das die mir auch einen Steuerbescheid schicken.

Wie sieht das mit dem Auszahlungsbetrag aus?? Steht mir davon auch was zu??

Auf eine Einigung mit ihm brauch ich nicht hoffen. Er schuldet mir noch knapp 1500 € ( hälfte der kaution, versicherungsauszahlung, unterhaltsrückzahlung) die ich wohl nie sehen werde.

Hoffe jemand hat nen Rat für mich

Trennung, Steuererklärung
Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerrecht, Unternehmen
Lässt sich Benzin von der Steuer absetzen als Azubi?

Hallo, ich fange eine Ausbildung an allerdings ist der Weg zur Ausbildungsstätten sehr lang und ich fahre immer mit dem Auto. Im Augenblick brauche ich für 7 Tage nur 20€. Ich hatte nun eine Woche Probearbeiten und musste nach dem dritten Tag für 20€ tanken, man kann sagen das sich meine kosten verdoppeln. Aber das war nur eine Ausbildungsstätte, eine andere ist 50 km weiter weg und ich muss alle durchlaufen, überall muss ich mal durch und auch nach der ausbildung werde ich viel und oft pendeln müssen. Das ist auch gerade deswegen so mieß weil gerade Benzin so teuer ist aber ich habe keine andere Möglichkeit zu diesem Betrieb zu kommen. Er ist abseits jeglicher Verkehrsanbindung, mitten in einem Feld in der nähe eines Waldes. Man muss erst ein paar killometer hinter sich lassen bevor man überhaupt zum nächsten Gebäude kommt das auf Menschen hindeutet. Zum Betrieb führt nichtmal eine richtige Straße hin, sondern das ist ein Feldweg auf dem normalerweiße nur traktoren entlang fahren.

Kann ich das Benzin was ich für die Ausbildung brauche von der Steuer absetzen? Was ist nötig das ich das von der Steuer absetzen kann? Muss ich ein Fahrtenbuch anlegen? Wie bekomme ich das hin wenn ich mein Auto Privat und beruflich nutze? Wie ihr euch vorstellen könnt verdienen Azubis nicht viel und da ich aufs Auto angewiesen bin um den Betrieb überhaupt zu erreichen wäre es zumindest gut könnte ich das Benzin zum teil von der steuer abesetzen. Weil 50 km das sind 100 km hin und rückweg das sind 7-8 Liter da kann ich ja jeden zweiten tag 20€ tanken. Das ist zuviel für mich.

Steuern, Geld, Deutschland, Ausbildung, Steuererklärung, Azubi

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