Ich bin gerade dabei einen Freund vor einer (meiner Meinung nach) Dummheit abzuhalten, weiß aber selbst nicht ob ich richtig liege.
Er hat im letzten Jahr seine Ausbildung beendet und bearbeitet gerade seine erste Steuererklärung. Während der letzten 6 Monate der Ausbildung musste er noch 6 Wochen zur Berufsschule, welche knapp 200 km vom Arbeitsort entfernt ist. Die Fahrkarten der Bahn hat er (abzüglich Eigenanteil) vom Arbeitgeber erstattet bekommen, will sie nun allerdings nochmal in der Steuererklärung mit angeben.
Ich bin der Meinung dass es nicht geht, weil sich der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten doch auch bereits vom Finanzamt wiederholt. Oder liege ich da falsch? Wenn er die Fahrtkosten abrechnet, muss er ein Formular vom Arbeitgeber ausfüllen mit Namen, Mitarbeiternummer und auch die Fahrkarten anhängen (welche er als Online-Ticket trotzdem noch besitzt).
Er sagt dass das Quatsch ist.
Wer von uns hat recht? Vielen Dank schon Mal für eure Antworten!