Hallo Leute, darf man die Anlage "Unterhalt" ausfüllen, wenn das Kind neben dem Studium aufrund Ferienjob und Minijob etwa 9000 Euro im Jahr verdient hat?
Das Kind erhält kein Kindergeld mehr, lebt im gleichen Haushalt, studiert, verdient aber auch selber etwas Geld. Als Elternteil wurden die Studiengebühren bezahlt (evtl. außergewöhnliche Belastung, Hauptvordruck Zeile 67) und die Kranken- und Pflegeversicherungen übernommen. (Versicherungsnehmer ist das Kind). Laut https://www.buhl.de/steuernsparen/versicherungen-fuer-kinder-richtig-absetzen/ wären das außergewöhnliche Belastungen in der anlage "Unterhalt" und seien erstmal unabhängig vom Höchstbetrag.
Ich glaube generell den Höchstbetrag kann bzw. darf ich nicht ansetzen, da das Kind ja selber geld verdient hat und seine eigene steuererklärung ausgefüllt hat.