Muss die Ermittlungsbehörde dem Provider z. B. Vodafone, einen Zeitraum nennen für wann er die IP-Adressen haben möchte?Oder werden alle Daten die zur Verfügung stehen (gespeichert sind) genannt?
Wenn er diese hat und das Handy war über WLAN eingewählt z. B. Provider Telekom, muss dann erneut ein richterlicher Beschluss gefordert werden und dann die IP-Adresse bei der Telekom angefragt werden, welcher Anschluss die genannten IP´s hatte zu dem und dem Zeitpunkt?
Ich frage aus Interesse bzw. weil ich das ganze Vorgehen komplex finde, wie es einfach von statten geht (verstehe die Praxis nicht), deshalb die Frage, bevor blöde Kommentare kommen und wen es nicht passt muss nicht antworten, ist niemand gezwungen :).