Gegensprechanlage möglich nur für die oberen Wohnungen bei 6 Parteien-Haus?

Hallo zusammen,

ich wohne in einem 6-Parteien-Haus, wir sind alle 6 Wohnungseigentümer, und die Klingelanlage ist sehr alt und marode und hat keine Gegensprechanlage, nun funktionieren bereits 2 Klingeltasten nicht mehr, bei mir und meiner Nachbarin. Diese alten Tasten gibt es nicht mehr, also muss mindestens das ganze Klingelpanel ausgetauscht werden. Ich und noch mindestens 2 weitere Eigentümer hätten auch gerne noch gleich eine Gegensprechanlage, von 2 anderen Eigentümern weiß ich, dass sie keine Gegensprechanlage wünschen. Von dem 6. weiß ich die Meinung noch nicht.

Die Situation ist also etwas kompliziert, deshalb die folgenden Fragen:

  • kann man eine Gegensprechanlage auch einfach nur für die Parteien einbauen, die sie sich wünschen, und die zahlen die Kosten dann halt selbst? Müssen dann trotzdem die anderen zustimmen, da sie ja auch zumindest eine neue Klingeltaste und 1/6 des neuen Panels bekommen? Und müssten die zumindest 1/6 des Panels dann zahlen auch wenn sie kein neues Panel wollen, weil halt nun mal 2 andere Tasten kaputt sind und was neu gemacht werden muss?
  • Falls so eine Aufteilung nicht geht, was passiert denn bei einer patt-Situation, 3 Leute würden einer neuen Anlage ohne Klingel nicht zustimmen, die anderen 3 würden einer Anlage mit Gegensprechanlage nicht zustimmen, aber was ist dann mit dem Recht auf eine funktionierende Klingel, die Klingeln gehen nun bereits seit 5 Monaten nicht, das kann man doch nicht für immer und ewig so lassen, aber die Reparatur geht nun mal nicht ohne dass über eine komplette neue Klingel-Anlage abgestimmt wird? Kann ich mir die Reparatur der Klingeltaste einklagen weil ich ein Recht auf eine funktionierende Klingel habe?

Wäre die Lösung vielleicht, die Kosten mit und ohne Gegensprechanlage gegenüberstellen zu lassen, und die Mehrkosten für die Gegensprechanlage teilen sich dann die Parteien auf, die diese Wollen? Wie sähe die Vorlage für den Umlaufbeschluss am besten aus?

Denn das Panel an sich muss ja eh repariert werden, das müssen alle 6 bezahlen weil es nunmal ne notwendige Reparatur ist.

P.S: gibt es eigentlich noch neue Klingelpanele ohne Gegensprechfunktion?? Das ist doch Standard oder?

Könnte man außerdem rechtlich irgendwas im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Wohnanlage machen, da die gesamte Anlage 20 solcher 6-Parteien-Häuser umfasst, und alle anderen 19 Häuser haben ein weißes Klingelpanel mit Gegensprechfunktion, nur unser Haus hat ein alten braunes abgenutztes Panel ohne Gegensprechfunktion. Aber anno dazumal, 2000 oder so, wurde leider hausweise abgestimmt über die Gegensprech, und damals war eine 100%-Zustimmung noch nötig und hier im Haus hat einer dagegen gestimmt, also blieb das uralte Panel und verrottet nun vor sich hin...

Danke für jegliche Erfahrenungen und Ideen.

Elektrik, Mehrfamilienhaus, Gemeinschaftseigentum, Sprechanlage

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