Gegensprechanlage möglich nur für die oberen Wohnungen bei 6 Parteien-Haus?

2 Antworten

Da alle Klingeln und der Türöffner über den selben Trafo gespeist werden, kann man die Adern nicht getrennt nutzen, ohne neue Leitungen zu verlegen.

Wenn es keinen Ersatz mehr für die defekten Klingeltaster gibt, dann muss natürlich etwas neues her. Aber mehr als eine neue Klingelplatte wird's dann wohl nicht geben, wenn die Miteigentümer nicht mitziehen.


Terminatrix 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 09:18

Danke erstmal, ich habe auf einer Seite folgendes gefunden, macht das Sinn, könnte man Leitungen für Gegensprechanlage und Türöffner trennen, so dass man die Leitungen für die Gegensprechanlage nur in die Wohnungen verlegen könnte, die das möchten?:

Bauliche Veränderung

Beim Einbau einer Gegensprechanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Die Installation kann einfach-mehrheitlich beschlossen werden (§ 25 Abs. 1 WEG). Wird die Maßnahme mit mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, erfolgt die Kostenverteilung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG unter allen Wohnungseigentümern. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, sind die Kosten von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen, die den Einbau beschlossen haben. Die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer sind dann nicht berechtigt, Nutzungen aus der Gegensprechanlage zu ziehen. Konkret würden also keine Leitungen in ihre Sondereigentumseinheiten verlegt.

Türsprechanlage (WEMoG) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Momentan ist ja leider Patttsituation, so dass gar nichts Neues eingebaut wird, da ein neues Klingelpanel ohne Gegensprechfunktion ja auch keine Mehrheit findet.

Ich sehe es wie DU:

Die m.E. sinnvollste Vorgehensweise wäre, ein Angebot über die Instandsetzung der Anlage einzuholen. Die Klingelanlage ist Gemeinschaftseigentum und ihr könnt ohne Beschluss in der ETG sowieso keine Änderung vornehmen. Vom gleichen Elektriker lasst Ihr Euch noch eine neue Anlage anbieten.

Die Differenz könnte ihr als Entgegenkommen zu den ablehnenden Miteigentümern zum gemeinsamen oder mehrheitlichen Beschluss durch die Eigentümer mit Wechselwunsch tragen lassen, die eine neue Anlage wollen. Ein "Einklagen" einer neuen Klingelanlage führt m.E. nicht gerade zu einem guten Miteinander.

Bei einer Pattsituation ist keine Mehrheit entstanden und damit gibt es keinen positiven Beschluss.

Die Beschlussvorlage könnte wie folgt lauten - hat aber den Haken, dass außer Euch 2en plötzlich gar keiner mehr dafür stimmen könnte ...

"Die gemeinsame Klingelanlage ist teilweise defekt. Eine Instandsetzung ist erforderlich. Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Anschaffung einer neuen Klingelanlage. Die Kosten für die Instandsetzung werden auf Basis des vorliegenden Angebotes des Elektrikers ... vom ..., Variante 1, gemeinschaftlich und anteilig getragen. Die Differenz zur Angebotssumme (Angebot des Elektrikers, Variante 2) wird von den Miteigentümern getragen, die für eine neue Anlage stimmen. Sollte für eine Instandsetzung kein Ersatzmaterial erhältlich sein, stimmt die ETG für eine Neuanschaffung mit Gegensprechanlage, bei der jeder Eigentümer anteilig die Kosten zu tragen hat."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Terminatrix 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 09:42

Vielen Dank, Der Vorschlag hört sich schon mal sehr gut an! Ich hoffe halt, dass eine Gegensprechanlage nicht noch irgendwelche Nachteile mit sich bringt außer den Preis, dass die, die das nicht brauchen vielleicht den Hörer auch einfach nicht bei sich einbauen müssen, ein Nachbar meinte er will nicht so einen Hörer bei sich im Flur hängen haben... Das Gute Miteinander ist leider sowieso schon etwas gestört, da die im Erdgeschoss nur meinten sie schauen einfach aus dem Fester wer da steht. Dass das aus dem 1. und 2. Stock nicht geht weil vor der Haustür ein Dach ist sei nicht ihr Problem... das fand ich schon nicht so schön.

Gibt es da rechtlich wirklich keinerlei Vorgaben mittlerweile von wegen Sicherheit? Ich habe schon mal jemanden von der Giganetz rein gelassen da ich Post erwartet habe und es war schwierig den dann wieder beizeit los zu werden, ebenso die Zeugen Jehowas... vielleicht kommt sowas auch irgendwann noch, ein Recht auf e-Ladestation gibts ja auch mittlerweile.

oklein  10.10.2023, 19:01
@Terminatrix

Ein Anspruch auf eine Gegensprechanlage besteht NICHT. Ich habe Dir als ganz andere Variante mal das herausgesucht: Videotürklingel für deine Haustür – Ring Video Doorbell Wired. Das hängt auch von der anliegenden Stromquelle ab. Normalerweise arbeiten die Klingeln mit 8-12V und werden mit einem Trafo von 230 V abgenommen. Allerdings brauchst Du dann noch eine Klingel, die aber ebenfalls "für kleines Geld" erhältlich ist.

Nochmals zur ETV: Wenn Du ein Angebot für eine Gegensprechanlage hast, dann gehe mit diesem mal zu den anderen 3 Miteigentümern und überzeuge diese. Dann hättet Ihr eine 2/3-Mehrheit und dann müssen ALLE den Einbau zahlen und somit mindern sich die Kosten wieder für jede Partei.