Gegensprechanlage möglich nur für die oberen Wohnungen bei 6 Parteien-Haus?
Hallo zusammen,
ich wohne in einem 6-Parteien-Haus, wir sind alle 6 Wohnungseigentümer, und die Klingelanlage ist sehr alt und marode und hat keine Gegensprechanlage, nun funktionieren bereits 2 Klingeltasten nicht mehr, bei mir und meiner Nachbarin. Diese alten Tasten gibt es nicht mehr, also muss mindestens das ganze Klingelpanel ausgetauscht werden. Ich und noch mindestens 2 weitere Eigentümer hätten auch gerne noch gleich eine Gegensprechanlage, von 2 anderen Eigentümern weiß ich, dass sie keine Gegensprechanlage wünschen. Von dem 6. weiß ich die Meinung noch nicht.
Die Situation ist also etwas kompliziert, deshalb die folgenden Fragen:
- kann man eine Gegensprechanlage auch einfach nur für die Parteien einbauen, die sie sich wünschen, und die zahlen die Kosten dann halt selbst? Müssen dann trotzdem die anderen zustimmen, da sie ja auch zumindest eine neue Klingeltaste und 1/6 des neuen Panels bekommen? Und müssten die zumindest 1/6 des Panels dann zahlen auch wenn sie kein neues Panel wollen, weil halt nun mal 2 andere Tasten kaputt sind und was neu gemacht werden muss?
- Falls so eine Aufteilung nicht geht, was passiert denn bei einer patt-Situation, 3 Leute würden einer neuen Anlage ohne Klingel nicht zustimmen, die anderen 3 würden einer Anlage mit Gegensprechanlage nicht zustimmen, aber was ist dann mit dem Recht auf eine funktionierende Klingel, die Klingeln gehen nun bereits seit 5 Monaten nicht, das kann man doch nicht für immer und ewig so lassen, aber die Reparatur geht nun mal nicht ohne dass über eine komplette neue Klingel-Anlage abgestimmt wird? Kann ich mir die Reparatur der Klingeltaste einklagen weil ich ein Recht auf eine funktionierende Klingel habe?
Wäre die Lösung vielleicht, die Kosten mit und ohne Gegensprechanlage gegenüberstellen zu lassen, und die Mehrkosten für die Gegensprechanlage teilen sich dann die Parteien auf, die diese Wollen? Wie sähe die Vorlage für den Umlaufbeschluss am besten aus?
Denn das Panel an sich muss ja eh repariert werden, das müssen alle 6 bezahlen weil es nunmal ne notwendige Reparatur ist.
P.S: gibt es eigentlich noch neue Klingelpanele ohne Gegensprechfunktion?? Das ist doch Standard oder?
Könnte man außerdem rechtlich irgendwas im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Wohnanlage machen, da die gesamte Anlage 20 solcher 6-Parteien-Häuser umfasst, und alle anderen 19 Häuser haben ein weißes Klingelpanel mit Gegensprechfunktion, nur unser Haus hat ein alten braunes abgenutztes Panel ohne Gegensprechfunktion. Aber anno dazumal, 2000 oder so, wurde leider hausweise abgestimmt über die Gegensprech, und damals war eine 100%-Zustimmung noch nötig und hier im Haus hat einer dagegen gestimmt, also blieb das uralte Panel und verrottet nun vor sich hin...
Danke für jegliche Erfahrenungen und Ideen.
2 Antworten
Da alle Klingeln und der Türöffner über den selben Trafo gespeist werden, kann man die Adern nicht getrennt nutzen, ohne neue Leitungen zu verlegen.
Wenn es keinen Ersatz mehr für die defekten Klingeltaster gibt, dann muss natürlich etwas neues her. Aber mehr als eine neue Klingelplatte wird's dann wohl nicht geben, wenn die Miteigentümer nicht mitziehen.
Danke erstmal, ich habe auf einer Seite folgendes gefunden, macht das Sinn, könnte man Leitungen für Gegensprechanlage und Türöffner trennen, so dass man die Leitungen für die Gegensprechanlage nur in die Wohnungen verlegen könnte, die das möchten?:
Bauliche VeränderungBeim Einbau einer Gegensprechanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Die Installation kann einfach-mehrheitlich beschlossen werden (§ 25 Abs. 1 WEG). Wird die Maßnahme mit mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, erfolgt die Kostenverteilung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG unter allen Wohnungseigentümern. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, sind die Kosten von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen, die den Einbau beschlossen haben. Die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer sind dann nicht berechtigt, Nutzungen aus der Gegensprechanlage zu ziehen. Konkret würden also keine Leitungen in ihre Sondereigentumseinheiten verlegt.
Türsprechanlage (WEMoG) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
Momentan ist ja leider Patttsituation, so dass gar nichts Neues eingebaut wird, da ein neues Klingelpanel ohne Gegensprechfunktion ja auch keine Mehrheit findet.
Ich sehe es wie DU:
Die m.E. sinnvollste Vorgehensweise wäre, ein Angebot über die Instandsetzung der Anlage einzuholen. Die Klingelanlage ist Gemeinschaftseigentum und ihr könnt ohne Beschluss in der ETG sowieso keine Änderung vornehmen. Vom gleichen Elektriker lasst Ihr Euch noch eine neue Anlage anbieten.
Die Differenz könnte ihr als Entgegenkommen zu den ablehnenden Miteigentümern zum gemeinsamen oder mehrheitlichen Beschluss durch die Eigentümer mit Wechselwunsch tragen lassen, die eine neue Anlage wollen. Ein "Einklagen" einer neuen Klingelanlage führt m.E. nicht gerade zu einem guten Miteinander.
Bei einer Pattsituation ist keine Mehrheit entstanden und damit gibt es keinen positiven Beschluss.
Die Beschlussvorlage könnte wie folgt lauten - hat aber den Haken, dass außer Euch 2en plötzlich gar keiner mehr dafür stimmen könnte ...
"Die gemeinsame Klingelanlage ist teilweise defekt. Eine Instandsetzung ist erforderlich. Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Anschaffung einer neuen Klingelanlage. Die Kosten für die Instandsetzung werden auf Basis des vorliegenden Angebotes des Elektrikers ... vom ..., Variante 1, gemeinschaftlich und anteilig getragen. Die Differenz zur Angebotssumme (Angebot des Elektrikers, Variante 2) wird von den Miteigentümern getragen, die für eine neue Anlage stimmen. Sollte für eine Instandsetzung kein Ersatzmaterial erhältlich sein, stimmt die ETG für eine Neuanschaffung mit Gegensprechanlage, bei der jeder Eigentümer anteilig die Kosten zu tragen hat."
Ein Anspruch auf eine Gegensprechanlage besteht NICHT. Ich habe Dir als ganz andere Variante mal das herausgesucht: Videotürklingel für deine Haustür – Ring Video Doorbell Wired. Das hängt auch von der anliegenden Stromquelle ab. Normalerweise arbeiten die Klingeln mit 8-12V und werden mit einem Trafo von 230 V abgenommen. Allerdings brauchst Du dann noch eine Klingel, die aber ebenfalls "für kleines Geld" erhältlich ist.
Nochmals zur ETV: Wenn Du ein Angebot für eine Gegensprechanlage hast, dann gehe mit diesem mal zu den anderen 3 Miteigentümern und überzeuge diese. Dann hättet Ihr eine 2/3-Mehrheit und dann müssen ALLE den Einbau zahlen und somit mindern sich die Kosten wieder für jede Partei.
Vielen Dank, Der Vorschlag hört sich schon mal sehr gut an! Ich hoffe halt, dass eine Gegensprechanlage nicht noch irgendwelche Nachteile mit sich bringt außer den Preis, dass die, die das nicht brauchen vielleicht den Hörer auch einfach nicht bei sich einbauen müssen, ein Nachbar meinte er will nicht so einen Hörer bei sich im Flur hängen haben... Das Gute Miteinander ist leider sowieso schon etwas gestört, da die im Erdgeschoss nur meinten sie schauen einfach aus dem Fester wer da steht. Dass das aus dem 1. und 2. Stock nicht geht weil vor der Haustür ein Dach ist sei nicht ihr Problem... das fand ich schon nicht so schön.
Gibt es da rechtlich wirklich keinerlei Vorgaben mittlerweile von wegen Sicherheit? Ich habe schon mal jemanden von der Giganetz rein gelassen da ich Post erwartet habe und es war schwierig den dann wieder beizeit los zu werden, ebenso die Zeugen Jehowas... vielleicht kommt sowas auch irgendwann noch, ein Recht auf e-Ladestation gibts ja auch mittlerweile.