Wieviel Bargeld darf ein ALG2 Empfänger vom ALG2 ansparen und muss man es regelmäßig angeben?

Im Prinzip gehts um folgendes. Ich habe kürzlich beim Jobcenter meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben (es sei gesagt dass dies nicht mein erster ist - zur großen Schande muss ich eingestehen dass ich sei 2010 im Bezug bin) und nun zum ersten Mal nach dem Erstantrag wurde ich aufgefordert einen Vermögensbescheid mit Kontoauszügen (Anlage VM) abzugeben.

Jetzt sei gesagt, dass ich derweil in einer Umschulung bin und Fahrtkosten in Höhe von 102€ monatlich bekomme. Die Fahrkarten der letzten 1 1/2 Jahre habe ich zur Hälfte mit Bargeld abgegolten das ich daheim über die 8 Jahre angespart habe. Zur anderen Hälfte aus folgendem Bestand: Ich kaufe für meine Eltern regelmäßig über meine EC Karte Lebendmittel ein, das Geld kriege ich bar von ihnen zurück. Vom Bargeld investiere ich dann zum Teil die Fahrkarte. Aus diesem Grund habe ich derweil 2500€ auf dem Girokonto und weiß nicht wie ich es dem Jobcenter erklären soll.

Kann ich einfach sagen dass ich in den 8 Jahren soviel Bargeld angespart habe dass ich die Fahrkarten davon bezahlt habe? Soviel ich weiß darf man monatlich 45€ ansparen. Nachweisen kann ich nichts. Und deswegen habe ich nun Angst dass ich bezüglich dessen des Betruges bezichtigt werden könnte, da ich wie gesagt nicht nachweisen kann anhand der Kontoabgänge dass ich regelmäßig 102€ für die Fahrkarte bezahlt habe.

Im Prinzip: Kann ich dem Jobcenter einfach mitteilen dass ich die Fahrkosten vom Bargeld beglichen habe das ich angespart hatte vom ALG2?

Die Situation zehrt sehr an mir, da ich baldig meine Abschlussprüfung schreibe ist dies der denkbar schlchteste Zeitpunkt.

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Sparkasse will mein Prämiensparen einseitig kündigen - was kann ich machen?

Hallo,

Ich habe seit mehr als 10 Jahren einen flexiblen Prämiensparvertrag. Man zahlt regelmäßig pro Monat ein und bekommt jährlich steigende Zinsen auf das in einem Jahr eingezahlte Geld.

Ich zahle pro Jahr 600 € ein, bekomme auf dieses Kapital 40% Zinsen, also 240 €. Nächstes Jahr werdens 45%, übernächstes 50%.

Die anderen eingezahlten 8400 € werden kaum noch verzinst, letztes Jahr bekam ich nicht mal 1 € Zinsen. Bezogen auf das gesamte Kapital habe ich etwa 3% Gesamtverzinsung.

Das passt der Sparkassen natürlich überhaupt nicht. Also wollen sie mich auffordern das ich selbst kündige. Den Teufel werde ich tun.

Im Vertrag steht nichts vom Kündigungsrecht seitens der Sparkasse. Nur mir wird ein Kündigungsrecht eingeräumt.

Sie gewähren mir aber in ihrer Großzügigkeit ein limitiertes 2 wöchiges Alternativangebot mit viel niedrigeren Zinsen. Das soll ich doch bitte annehmen.

Wenn ich nicht annehme dann berufen sie sich auf § 488 Abs. 3 BGB und stellen mir nach 3 monaten eine Kündigung ihrerseits aus.

Ich hab im Web recherchiert, es sieht so aus als ob die Sparkasse kein Recht hat dies zu machen. Ähnliche Fälle aus Sachsen liegen schon beim BGH, auch der Verbraucherschutz Sachsen hat geklagt.

Was kann ich in dem Fall machen? Bin in bei einer Sparkasse in Bayern.

Danke

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