Einbürgerung eines schwerbehinderten Staatenlosen dauert 11-Jahren

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Einbürgerung eines 100 Grad schwerbehinderten bettelarmen Pflegefall-Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger-Staatenlosen unanfechtbar asylanerkannten mit 20-jährigem rechtsmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis dauert schon seit 11-Jahren und er wird immer noch nicht eingebürgert...

...und jetzt ist ihm amtlich bekannt gegeben, all seine sämtlichen Personalakten bei der Ausländerbehörde und bei der Einbürgerungsbehörde seien noch seit 2009-2010 verschwunden, nicht zu finden!

Die ganzen Jahren haben die Behörden darüber geschwiegen, aber jetzt mussten sie ihm das doch amtlich ankündigen, weil sein Staatenlosenreiseausweis abläuft, muss ein neuer ausgestellt werden und die Behörden dürfen solche wesentlichen Sachen nicht ewig verschweigen...

Einzige personidentifizierende Angabe über seine Identität sind jetzt seine Staatenlosenreiseausweis und Schwerbehindertenausweis und Eingaben im Dients-PC.

Er wird aber seine Einbürgerung ununterbrochen weiter fordern und wird auf keinen Fall aufhören und wird auf keinen Fall einen neuen Einbürgerungsantrag erneut stellen, wird auf seinen verschwundenen Einbürgerungsantrag vom 09.Mai 2005 nur einen schriftlichen amtlichen gesetzmäßigen Bescheid fordern...

Die Untätigkeitsklage ist schon eingelegt. Parallel wird er Beschwerden Petitionen vor Aufsichtslandesministerium Staatskanzlei Landtag... vor allen möglichen Beschwerdestellen in BRD einreichen...

Was nun? Kennt sich jemand damit aus? Was sollen wir ihm erklären? Er hat uns in unserem Integrationszentrum diese Frage gestellt, aber wir haben keine Ahnung. Für einen Anwalt hat er kein Geld und wie wir verstanden haben, keiner Anwalt will ihn aufnehmen, alle entfernen sich von ihm weg...

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Warum sind Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte so?

Hallo, es geht mal wieder um meine (schwerst-mehrfachbehinderte, 20 jährige )Tochter. Sie hatte letzte Woche wieder einen Krampfanfall gehabt, dass Mann und ich medikamentös eingreifen mussten mit einem Diazepamklistier. Hat auch geholfen, aber wir müssen laut unserem neurologen trotzdem den Notarzt rufen (leider), weil sich ihre Anfälle schnell häufig und sie nicht ganz so schnell zu sich kommt.

Die kamen dann mit 4 Leuten, wir sagten wir haben ihr bereits Diazepam als Rektallösung verabreicht (sie lag in Windeln da), die schauten uns -sorry- doof bzw. fassungslos an und dann kam da noch wortwörtlich so ein: Häääää? In dem Alter??? Und dazu ein verständnisloser Blick auf die Windel von ihr. Wir sind auf diese herablassende Art gar nicht erst eingegangen, meine Tochter wurde langsam etwas wacher war aber noch eingetrübt. Wir erzählten, dass sie schwerstbehindert ist, und dass sie wahnsninnige Angst vor Notärzten und Sanitätern hat (lt Neurologen versteht sie sogar wer das ist), da sie schon mehrfach traktiert wurde (Knochennadel gebohrt bekommen beim wachen zustand, etc.) Auf die Aussage, dass sie schwerstbehindert ist, kam seitens des Rettungspersonals nur ein völlig gleichgültiges, herablassendes "Aha".

Und als wir eben von ihrer Angst erzählten, fing der Notarzt an zu lachen und die anderen schmunzelten nur doof. Das hat uns ziemlich wütend gemacht! Dann haben sie meine Tochter behandelt als wäre sie ein Stein bzw. wertlos, nicht beruhigend auf sie eingeredet, einfach "bearbeitet". Meine Tochter fing daraufhin an zu weinen (eben weil sie so Angst hat), von den Sanitätern kam nur ein Kopfschütterln und Seufzen. Als ich sie ein wenig beruhigt hab, ist sie wieder schläfrig geworden, und der Notarzt, reißt ihre Augen auf, klatscht ihr mehrmals gegen die Wangen und - man kann es schon als "Schreien" bezeichnen- ruft: "FRAU XYZ, MACHEN SIE MAL DIE AUGEN AUF, HALLO!"

Da meine Tochter schwerstbehindert ist, reagiert sie sowieso nur auf ihren Vornamen und "Du", aber der Rettungsdienst hat konsequent weitergesiezt und sich gewundert warum keine Reaktion kommt. Ich war wirklich froh, als wir im Krankenhaus ankamen, und diese "netten" Menschen vom Rettungsdienst endlich weg waren! Die gingen natürlich auch ohne "Tschüss" oder "gute Besserung" zu wünschen....

Dieses Verhalten finde ich in allen Punkten unglaublich und unmöglich zugleich , so mit einer wehr-und hilflosen, schwerstbehinderten Person umzugehen, als wäre sie nichts wert... verständnislos zu reagieren, dass sie mit 20 noch Pampers tragen muss,sich über ihre Ängste lustig zu machen, über die Notfallmedikamente, die sie kriegt, so genervt zu reagieren als sie anfing zu weinen... Ich will keineswegs alle RDler über einen Kamm scheren, aber leider ist dies auch nicht die erste schlechte Erfahrung, die ich mit Notärzten und Rettungssanitätern gemacht habe.... Ich hoffe auf guten Rat von euch, vielleicht sind hier auch Leute dabei, die in dieser Materie arbeiten?

Liebe Grüße Papierflieger72

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Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

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Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II

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