Hab mich gefragt ob die, denen missbrauch nachgewiesen wurde, im Amt, diese Handlungen hätten oder gebeichtet haben. Und ihnen dann diese Sünde vergeben wurde. soweit ich es verstehe wird einem da ja alles vergeben. Oder besteht für gewisse taten Meldepflicht ? Soweit ich es weiß gilt das nur für abwendbare gefahren,
nicht für vollendete. Reden Priester in anonymisierter form über die taten ihrer Sünder mit anderen Priestern oder sonst wem?