Geht ein Widerspruch an eine gesonderte Abteilung oder an den ursprünglichen Sachbearbeiter?

Hallo. Mein Sachbearbeiter bei meiner Krankenkasse (Barner) hat eine erheblich falsche (viel zu hohe) Berechnung meines monatlichen Beitragssatzes vorgenommen und mich obendrein für die Zukunft sehr falsch eingestuft (fälschlicherweise als "freiwillig versichert" statt richtigerweise als "Angestellter").

Der Brief ist mehrseitig und am Ende der dritten Seite steht, dass ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann.

Der Einspruch enthält ja dann "gegen Ihr Schreiben vom " und "Ihr Zeichen Nr … " geht aber nicht zu Händen des Sachbearbeiters (in der Anschrift) sondern nur allgemein an die Barmer.

Wenn ich den Einspruch abschicke, landet er dann (wegen "Ihr Schreiben vom …" und "Ihr Zeichen Nr …") trotzdem bei dem Sachbearbeiter oder bei einer anderen, für Widersprüche zuständigen Abteilung ?

(Das ist wichtig, denn ich will in dem Einspruch schreiben, dass ich wegen "empfindlich gestörtem Vertrauensverhältnis", denn er bestreitet eine Mail, die ich ihm geschickt habe und stuft mich falsch ein obwohl ihm die Meldung des Arbeitgebers vorliegen muß, um einen anderen Sachbearbeiter für die Zukunft bitten will. Und da wäre es taktisch nicht gut, wenn das auf seinem Schreibtisch landen würde).

Sorry, kompliziert. Ging nicht kürzer. - Danke.

Versicherung, Recht, Krankenkasse, sachbearbeiter, Widerspruch, Abteilung
Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

Hallo!.

Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.

Die Miete steigt ab dem 1. September.

Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?

Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.

Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.

Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,

Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.

Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.

Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.

Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.

Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?

Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.

Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.

Grüße

Matthias

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