Darf der Vermieter so viel von der Kaution abziehen?

Folgende Situation: Zum 1.5. hat sich unsere 4er-WG nach 7 Monaten Mietzeit aufgelöst. Wir musste damals fast 4300€ Kaution + 4 Elternbürgschaften hinterlegen. Heute kam dann endlich die Kaution zurück, zusammen mit einem Paukenschlag. Der Vermieter hat 775€ abgezogen. Etwas über 200€ für eine knarrende Balkontür (war schon beim Einzug so, steht aber leider nicht im Übergabeprotokoll) und eine Schiebetür des Gäste-WC was sich angeblich nicht zuschließen lässt. Das war auch schon beim Einzug so und es waren dafür extra Handwerker gekommen. Die haben die Tür etwas nachjustiert und dann erklärt und gezeigt, dass die Tür generell etwas kompliziert zu verschließen ist. Man muss sie nur genau mittig zudrücken und kann sie dann abschließen. (hab ich beim Auszug auch noch selber getan). Zusätzlich hat er für "Betriebskosten" noch fast 600€ abgezogen.

Wir sind alle vier Studenten (bzw wegen schwerer Krankheit Hartz4). Meiner Ansicht nach, ist ein großer Teil der Abzüge unrechtmäßig. Ich habe während der Mietzeit von Nachbarn und Vormietern erfahren, dass er jedes Mal sehr viel von der Kaution einbehalten hat, um sich seine Wohnung davon in einem möglichst neuwertigen Zustand zu erhalten. (Aber genau solche Sachen bekommt er ja Miete und wir haben beim Auszug auch noch Renoviert)

Wie seht ihr das? Ist das in Ordnung was er da abgezogen hat und falls nein, was sollten wir ab besten tun?

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Haftungsansprüche bei Renovierung in Eigenleistung?

Hallo an alle! Wie sieht es mit den Haftungsansprüchen aus, wenn man in Eigenleistung eine Bad-Sanierung vornimmt? Also gehen wir von folgenden Umstand aus: man erwirbt eine Eigentumswohnung aus den 60er und möchte entsprechende Sanierungen/Renovierungen vornehmen. Es wird im Badezimmer u.a. sämtliche Sanitäranlagen wie Badewanne, Waschbecken, WC, entfernt, die alten Fliesen werden angeklopft, der Heizkörper wir umgesetzt, etc. Sämtliche Rohrleitungen werden nur installiert und man kreiert den Platz für ein neues WC, eine Dusche und ein Waschbecken. Alles wird von einem Bekannten durchgeführt, der dies im Rahmen eines Freundschaftsdienstes tut und daher natürlich auch keine Rechnung ausstellt. Jetzt gibt es z.B. nach Abschluss der Arbeiten 1 oder 2 Jahre später eine Leckage an den Wasserleitungen und es entsteht ein Wasserschaden. Übernimmt die Versicherung den Schaden? Oder will die Versicherung erstmal Rechnungen sehen, um zu prüfen, ob auch alles fachgerecht von einem Klempner gemacht wurde? Hat die Versicherung da das Recht die Schadenregulierung abzuwehren? Es heißt ja oft in der Allgemeinheit, dass man sowas immer lieber "auf Rechnung" machen lassen soll, damit man sich bei Schäden gegenüber der Versicherung quasi absichert. Wie genau verhält es sich denn nun??? Über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab an alle!

Haus, Renovierung, Haftung

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