Wanschrank raus reissen?

8 Antworten

erst den Tür & Rahmen & Böden, danach kommt man an die Seitenwände, Werkzeug Kuhfuß, Zange, Hammer

Gehören die Wandschränke zur Mietwohnung sind sie Eigentum des Vermieters!

Bei einer unerlaubten Entfernung muss bei Auszug der ursprünglich Zustand wieder hergestellt werden (Rückbau). Das kann u. U. teuer werden.

Besser vor den Umbauarbeiten eine schriftliche Erlaubnis durch den Vermieter besorgen die einen nachträglichen Rückbau ausschließt!

Bei der Wahl nach dem richtigen Werkzeug kommt es auf das verbaute Material und die Verarbeitung an. Ein Foto wäre hilfreich.

Bei einem Rahmen aus Holz würde ich wie folgt vorgehen:

Den Rahmen mit einer Säge einschneiden. Danach den Rahmen mit einem Stemmeisen heraus brechen.

Einen fest eingebauten Schrank darfst Du ohne OK des Vermieters nicht einfach zerdeppern und rausreissen!!


Theopya 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 11:40

Es handelt sich ja nicht um eine Mietwohnung sondern um Eigentum :)

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FeeGoToCof  28.04.2016, 11:52
@Theopya

Warum nimmst Du dann in Deiner Fragestellung explizit Bezug auf die Mietwohnungshäufigkeit?

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Theopya 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 12:01
@FeeGoToCof

Da sich diese Schränke meist in mietwohnungen befinden. Habe noch nie Häuser gesehen in denen es solche Schränke gibt ausser eben jetzt.

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Also wie sich gerade gezeigt hat, lässt sich der schrank ganz leicht in einzelteile Zerlegen da er in der Wandniesche nur zusammengeschraubt ist, das hab ich vorher nicht gesehen. Nun geht es also nur noch darum die Wände drum herum weg zu kloppen und das kriege ich durchaus hin.

P.s. Nein es handelt sich dabei nicht um tragende Wände bevor gleich jemand in lautes HALT, STOP, NEIN!!!!!! ausbricht :D

Ist das eine Einbauküche, die mit zur Mietsache gehört? Dann darfst du da nicht einfach irgendwelche Veränderungen vornehmen, das musst du auf jeden Fall zuerst mit dem Vermieter besprechen.

Oder die Veränderungen müssen so sein, dass sie auch wieder rückgängig gemacht werden können, wenn du mal ausziehst. Also, du kannst den Schrank im Prinzip schon entfernen, er muss aber bei deinem Auszug auch wieder hingehängt werden können. Also nix mit Zerdeppern!


Theopya 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 11:46

Nene, es handelt sich um Eigentum. Da gibt es also keinerlei Probleme.

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Chumacera  28.04.2016, 15:18
@Theopya

Ach, so, okay. Dann könntest du ja mal gucken, wie der Schrank festgemacht ist, ob mit Schrauben oder so und diese dann lösen. Heraushauen halte ich für die schlechteste Lösung, auch wenn es vielleicht manchmal nicht anders geht.

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