Preiserhöhung nach Grundrenovierung?

Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren

außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.

Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.

Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.

Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.

Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt. 

Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.

Bin froh über jeden Hinweis. Danke

Miete, Umzug, Mieter, Heizkosten, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Renovierung, Sanierung
Led Spots verbauen und passende Löcher bohren in Rigipsdecke?

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, an meiner Decke (scheinbar Rigips) dort einige Leds Spots zu verbauen....

Am besten wäre es, wenn es so 20-30 sein würde... Jetzt habe ich bei Amazon dieses Angebot gefunden:

12x7W : https://www.amazon.de/Warmwei%C3%9F-Einbaustrahler-Badezimmer-Wohnzimmer-255Lumen/dp/B01JUJI6NE/

83,65 x 41.6 Was scheinbar in die Wand gebohrt werden muss Gesamt: 57x108,8


Meine Fragen sind daher folgende:

1.) Ist es möglich an einem Stromkabel (das Starre mit 3 Adern) dort beliebig viel anzuschließen z.b 1x Steckdose,1xLampe, 1x Lichtschalter

Oder kann man dort jeweils nur 1 Gerät anschließen, was bedeuten würde, dass ich in diesem Fall nur maximal 12 Leds anschließen kann..

Mein Gedanke wäre: Das Set 3 zu kaufen, und dann alle 3 an einem Stromkabel anzuschließen....

Ist das möglich, oder bietet ein Stromkabel eine zu geringe Leistung umsoviel zu versorgen, was dann bedeutet, dass z.b die Lampen nur ganz schwach leuchten.

Oder reicht die Leistung locker aus, um dort 2-300 Spots zu betreiben?


2.) Welche Größe brauche ich beim Bohrer ungefähr, der Led hat ja noch so eine Feder

80cm wird deswegen zu klein sein, und 90cm wird schon zuviel sein Das Loch sollte 83,65 sein, damit es rein passt, und dann sind noch die Spannfedern

Und welche Bohrkrone sollte es sein, es ist denke ich mal Rigips, geht da die günstigere Holz Bohrkrone?

Ich hoffe das sich hier vielleicht jemand auskennt!

Ich werde nicht mehr als 50 Löcher bohren, ich würde mich daher über einen günstigen Bohrer freuen...

Bei Amazon habe ich leider nichts gefunden, da mir das Fachwissen fehlt, um den richtigen zu nehmen. Die Holzbohrer sind scheinbar günstig, aber ich weiß nicht ob die funktionieren

Technik, Elektronik, Strom, Kabel, Licht, Elektrotechnik, Renovierung, Baumarkt, LED, Technologie
Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

Recht, Erbe, Tapete, Renovierung, Genossenschaft, Gutachter, kacheln, Todesfall, PVC-Boden, Wirtschaft und Finanzen

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