Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich bin Student und bekomme BAföG und arbeite nebenbei noch als Studentische Hilfskraft und bekomme ca. 200 € im Monat (6 Stunden in der Woche). Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen. Jetzt werden vielleicht viele sagen und was passiert wenn es mehr wird. Nein ich beabsichtige das ggf. so zu steuern (bei Gewinnmax. einfach nichts mehr anbieten), dass ich max. 200 € Gewinn pro Monat erziele, ich bin ja schließlich Hauptberuflich Student und will es auch zunächst bleiben. Dazu brennen mir nun einige Fragen auf der Seele. Ich würde jetzt gerne von euch wissen, ob jemand bereits über Erfahrungen berichten kann usw. ? Stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis, oder stehen ggf. Vorteile aus dem aktuellen Status auf dem Spiel? Hier meine Fragen (bitte beachtet die bereits genannten Rahmenbedingungen):

1) Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

2) Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

3) Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen? 3.1. Will das Finanzamt wissen, was bisher über dieses Konto verkauft wurde (als Privatperson), oder zählt nur der Zeitpunkt nach der Anmeldung (Ich habe z. B. ab und zu mal ein paar gebrauchte DVDs aus meinem Bestand verkauft)? – Ein gut bewertetes Konto hat schließlich Vorteile beim Verkauf, deswegen macht es schon sinn (20 Bewertungen), oder?

4) Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Gruß

E-Commerce, Krankenversicherung, BAföG, Gewerbe, Kleingewerbe, Rechtsberatung
Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.

Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.

Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.

Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.

Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.

Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.

Dankeschön

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechtsberatung, außerordentliche kündigung
Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

Hallo zusammen!

Ich habe heut die ordentliche Kündigung per Einschreiben erhalten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Kündigung anfechten kann!

Im November 2011 wurde ich schwanger und habe das Kind vor 6 Wochen verloren, was ich meinem Arbeitgeber auch unverzüglich mitteilte. Seit dem 06.02.2012 bin ich im Krankengeldbezug.

Die Firma hat ca. 11 Mitarbeiter, von denen niemand meine Tätigkeit übernehmen könnte. Es müßte also Ersatz für mich eingestellt werden. (wurde schon durch Zeitarbeiter)

Eine personenbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, da ich bald wieder einsatzfähig sein könnte. Eine betriebsbedingt Kündigung kommt nicht in Frage, da Ersatz für mich eingestellt werden müßte und somit der Arbeitsplatz nicht wegfallen würde. Falsch verhalten habe ich mich auch nicht!

Leider fehlen mir die finanziellen Mittel, um 160 Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt zu bezahlen. Auch ein Rechtsstreit könnte ich nicht bezahlen, da ich nur ca. 900 Euro Krankengeld bekomme.

Das Problem ist daher, dass ich wohl keine finanzielle Unterstützung zur Rechtsberatung erhalte und sie mir auch nicht leisten kann!

Was kann ich machen, bzw. wie gehe ich nun am Besten vor? Wie hoch sind die realen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Gesundheit, Beruf, Kündigung, Krankschreibung, Rechtsberatung

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