Bitte lesen hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen die Krankenkasse? Weiter habe ich im Kommentar etwas stehen? Da die Zeichenanzahl nicht ausg hat?

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag für eine Verhaltenstherapie gestellt, diese wurde abgelehnt. Anschließend haben wir einen Widerspruch eingelegt, der ist auch abgelehnt. Der MDK empfehlt eine Reha. Obwohl alle beteiligten, wie meine Anwältin, meine Logopädin meine Therapeutin mein Hausarzt und ein Psychiater nicht dafür sind.

Ich habe von März 2015- September 2016 eine Verhaltenstherapie gemacht. Allerdings kam ich mit meiner vorige Therapeutin nicht weiter. Von mir aus wurde die Therapie nicht verlängert, aufgrund persönlichen sowie therapiebezogener Differenzen zur Therapeutin. Die Beendigung der vorigen Therapie spricht für mich nicht für einen positiven Verlauf der Verhaltenstherapie.

Zu dieser Zeit war es mir nicht möglich, innerhalb der Therapie, frühzeitig dies zu erkennen, da ich die „Fehler“ oder auch „Blockaden“ sowie den „Misserfolg“ der Therapie bei mir suchte, bis mir auffiel, dass es nicht meine Schuld war. Ich hielt demnach an etwas fest, was von grundauf schon zum Scheitern verurteilt war - da ich die Gründe des Misserfolgs bei mir suchte und eine gewisse Hemmschwelle hat, die Kompetenz der Therapeutin in Frage zu stellen. Dies wurde mir aber bewusster als ich zur Logopädie ging! Worauf meine Logopädin mich auch aufmerksam machte- in der sie mir einen Wechsel empfohlen hatte.

•Persönliche Differenzen zur Therapeutin

-Die Therapeutin sprach oftmals viel mehr über ihre private Angelegenheiten, als auf mich einzugehen z. B. über die Entwicklung ihres Kindes und Ihre Suche nach einer Großtagespflege! So zog sich das Thema bis Ende der Stunde! In der wir auch über die Ereignisse der Woche gesprochen hatten. Sie konnte keine klare Linie ziehen.

-Unbewusste verletzende Äußerungen / Verhaltensarten.Sie sagte mir z. B. dass ihre Erzieher damals selbstbewusst waren!

-Sie war sehr unsicher und verzweifelt. Ebenso zweifelte sie an ihrer Kompetenz und an sich z. B. wenn ich mich ihr gegenüber nicht öffnen konnte und Blockaden hatte!

•Therapiebezogene Differenzen -Es wurden so gut wie keine praktischen Übungen Aus diesen Aspekten halte ich eine erneuerte Einzelpsychotherapie im selben Therapieverfahren für zielführend und angemessen.

Bislang bestehen immer noch dieselben Symptome, die leider nicht behandelt wurden. Diese Symptome entwickelten sich innerhalb frühester Kindheit. Z. B. Mobbing.

Wir haben wirklich alles vesucht und eine gute und ausführliche Stellungnahme eingereicht. Jetzt werde ich mit meiner Anwältin eine Klage gegen die Krankenkasse -> AOK stellen!

Sie möchten das einfach nicht zahlen. Es geht nur ums Geld. Ich habe wirklich die Therapie notwendig und kann am Berufsleben eingeschränkt teilnehmen. Bekomme Absagen wegen meinen Ängsten und Unsicherheiten. Ich war endlich froh eine Therapeutin gefunden zu haben, wo ich Hoffnungen hatte.

Jetzt ist meine Frage: Hatte jemand mal eine Klage gegen die Krankenkasse gestellt und dann die Psychotherapie bewilligt bekommen.

Danke!

Anwalt, Rechte, Gericht, Klage, Psychotherapie, Sozialgericht, Verhaltenstherapie, Widerspruch
Wie sehen meine Rechte nach einer 2. erfolglosen Handyreparatur aus?

Hallo liebe Community,

mein Handy ist nach ca. einem Jahr Benutzung komplett unbrauchbar geworden, es stürzte ohne erkennbaren Grund einfach ab und hinterher war selbst Einschalten nicht möglich. Natürlich hab ich es sofort zu einer vom Hersteller zertifizierten Servicedienststelle gebracht, es wurde auch irgendwas repariert. Garantieantrag war gültig, nach fast 3 Wochen kam das Telefon zurück, aber der ursprüngliche Fehler war immer noch vorhanden.

Jetzt hab ich den ursprünglichen Verkäufer wegen einer Rückerstattung gefragt, allerdings ist eine solche laut diesem nur nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich und auch nur, wenn die erste Reparatur innerhalb von 6 Monaten nach Kauf durchgeführt wird.

Meine Frage bezieht sich auf die Situation, wenn ich das Telefon nun zum zweiten Mal einschicke, es aber trotzdem wieder kaputt zurückkommt. Eine komplette Rückerstattung scheint ja schonmal komplett ausgeschlossen. Ein neues Gerät möchte ich nicht, da der Fehler anscheinend bei vielen auftritt.

Kann ich eine Kaufpreisminderung oder etwas anderes verlangen? Kann ich in dem Fall eine Rückerstattung rechtlich erzwingen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Die Reparaturkosten sind ja nicht weiter tragisch, die werden ja durch die Garantie vom Hersteller übernommen. Aber trotzdem gab bzw. gibt es einen Ausfall des Telefons von 1-2 Monaten, deshalb würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage genau aussieht und ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Vielen Dank schonmal fürs Lesen, ich freue mich auf Antworten!

Handy, Rechte, Reparatur, defekt, Garantie, Gewährleistung, Rückerstattung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechte