Hallo Gutefrage.netlerinnen und -netler. Ich habe eine reine Interessensfrage. Und zwar: Ich bin momentan 17 Jahre alt. Wenn ich mir also z.B. In-Ear Kopfhörer im Laden kaufe, ist der Kaufvertrag schwebend Unwirksam. Können meine Eltern, nachdem ich die Verpackung bereits geöffnet habe, den Vertrag für nichtig erklären und die Kopfhörer zurückgeben, obwohl diese als Hygieneartikel gelten?

Danke im Voraus