Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

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Als Praktikant schikaniert und ausgenutzt. Was kann man dagegen tun?

Eine gute Freundin, für die ich diese Frage stelle, da ich ihr gerne helfen möchte, absolviert gerade ein Praktikum in einem Krankenhaus. Auf ihrer Station wird sie allerdings nur schikaniert, herumgeschubst und ausgenutzt. So musste sie z.B. schon die Bettpfannen mit der Hand putzen, obwohl es eine Maschine gibt. Regelmäßig werden ihre Schichten am Vortag geändert und eine Bitte existiert nicht, nur Drohungen, dass sie, sollte sie nicht gehorchen, einen weiteren Praktikumstag gewinnen werde. Schichtwechsel von Spät (bis 22:00 Uhr) zu früh (Beginn: 6:00 Uhr) sind die Regel. Dadurch musste sie jegliche Freizeitaktivitäten komplett aufgeben und finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Nun wurde sie auch dafür angeschrien, sie würde sich nicht an das Arbeitsgesetz halten aufgrund dieser Wechsel. Die 2 Stunden, die jeweils nicht existieren dürfen, solle sie nun ebenfalls nacharbeiten.
Während der Arbeitszeit verrichtet sie ebenfalls nur Putz- und Drecksaufgaben, auf die die Schwestern keine Lust haben, die stattdessen lieber Kaffee trinken. Ihre Aufgaben sind ausschließlich Hintern abputzen, Stuhlproben nehmen, Station (z.B. Küche, Arztzimmer, Patientenzimmer usw.) putzen (aber auch nur dann, wenn sich jemand erbrach oder einstuhlte), Patienten waschen, Station aufräumen. Damit ist sie unzufrieden, da sie sich als unbezahlte Arbeitskraft missbraucht fühlt.
Sie sprach daher die Stationsleitung darauf an und definierte, was sie sich unter einem Praktikum erhoffte, nämlich, dass sie bei den Schwestern mitgehen, zugucken, etwas lernen und nebenbei natürlich auch noch diverse Tätigkeiten übernehmen würde, allerdings nicht ausschließlich. Die Stationsleitung fuhr sie an, dass Krankenschwestern nur überbezahlte Putzfrauen seien und hauptsächlich exakt diese Tätigkeiten ausführen würden. Ein Dekubitus, die Lagerung, Verbandswechsel, o.ä. habe sie als Praktikantin nicht zu interessieren, sie müsse ausschließlich arbeiten und solle sich nicht so anstellen. Es sei schließlich zu anstrengend für eine Fachkraft, sie mitzunehmen und ihr alles zu erklären. (Das Gespräch wurde aufgezeichnet)
Von den übrigen Schwestern wird sie ebenfalls nur angebrüllt, sie solle 10 Sachen gleichzeitig erledigen. Wenn meine Freundin mal einen ruhigen Moment hat, fragt sie sogar höflich, ob sie jemandem helfen könne. Als Antwort wird sie wieder nur angemault, dass es aber auch mal Zeit werde.
Regelmäßige (und rechtmäßige) Pausen erhält sie ebenfalls nicht. Die letzten zwei Tage musste sie ohne Pausen komplett durcharbeiten, weswegen sie sogar auf dem Gang kollabierte, was Patienten mitbekamen. Folge: Anpfiff der Stationsleitung. Sie brach aufgrund des Umgangtons ebenfalls schon mehrfach in Tränen aus, dieselbe Folge.
Was kann sie tun?
PS: Es handelt sich um kein Pflichtpraktikum. Sie absolviert es aus diversen Gründen (daher möchte und kann sie nicht abbrechen) freiwillig 2 Monate lang, um Einblicke in den Klinikalltag zu erhalten.
Fortsetzung..

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Trotz bestandenen fachärztlichen Gutachten MPU - hätte ich etwas tun können?

Hallo an alle!

Folgender Fall trat bei mir auf: Vor 5 Jahren (damals 19 J) wurde der Shuttlebus zur Nature One auf dem Rückweg von der Polizei kontrolliert, wo ich mit 2 MDMA-Kapseln erwischt und angezeigt wurde (erste und einzige Anzeige meines Lebens). Meine Strafe fiel recht gering aus, denn ich bekam die Aufforderung 4 mal zu einer vom Jugendamt ausgewählten Suchtberatung zu erscheinen, wo ich auch stets zuverlässig anwesend war. Bevor ich erwischt wurde, konsumierte ich sehr unregelmäßig Cannabis und zweimalig Amphetamine. Nach dem polizeilichen Vorfall entschied ich mich den Konsum ganz zu lassen, da ich Angst vor den möglichen Folgen hatte. Kurze Zeit später ließ ich mich aufgrund extremer psychischer Instabilität in einer Klinik diagnostizieren (Diagnose Borderline-Syndrom) und stationär behandeln.

5 Jahre später meldete ich mich bei einer Fahrschule an, wo ich alle Theoriestunden und 7 Praxisstunden absolvierte, bis ich einen Brief vom Landratsamt bekam mit der Aufforderung ein fachärztliches Gutachten inklusive spontane Drogenscreenings aufgrund des o. g. Vorfalls vorzulegen, die Kosten musste natürlich ich alleine tragen (ich weiß, selber Schuld!). Beim psychologischen Gespräch war ich ehrlich. Sie verlangten den Entlassbrief von mir, welchen ich ihnen zur Verfügung stellte. Meinen Aussagen (z. B. den unregelmäßigen Konsum) waren übereinstimmend. Mein Erscheinungsbild wirkte auf die Psychologin positiv, alle Urinproben waren negativ, ich bin laut denen clean und habe bestanden. Jedoch erwähnten sie bei den Unterlagen mein Borderline, weshalb das Landratsamt mich zu einem psychiatrischem Gutachten aufforderte (obwohl (auch lt. Gutachten) weder Suizid- und Selbstverletzungsgefahr bestand). Ich erfüllte meine Aufforderung ein psychiatrisches Gutachten vorzulegen, welches ich ebenso problemlos bestand, wo der zuständige Arzt sogar den Kopf schüttelte und sich bei mir aufgrund des ganzen Aufwands entschuldigte. Anschließend informierte ich mich bei der Zulassungsstelle über meine Anmeldung zur Theorieprüfung, wo man mir am Telefon sagte, dass ich mich problemlos bei der Prüfung anmelden kann, sobald sie die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens vorliegen und ich das Gutachten bestanden habe, was auch der Fall war.

Wochen später bekam ich schriftlich die Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, da meine Fahrtüchtigkeit aufgrund der Angaben des ersten Gutachtens in Frage gestellt wird. Obwohl ich alle Aufforderungen erfüllt und alles sogar bestanden habe, schicken sie mich trotzdem zur MPU, da ihnen eine Abstinenz von 4 Monaten nicht genügt. Das hat mir einen fetten Schlag verpasst.

Wenn ich doch eh aufgrund des ersten Gutachtens eine MPU machen muss - warum war dann das psychiatrische nötig? Hätte ich rechtlich dagegen vorgehen können? Wer entscheidet solche Sachen - gibt es gesetzliche Regelungen?

Tut mir leid für dem langen Text!

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten!

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Angezeigt wegen Leistungserschleichung durch Schwarzfahren. Was nun?

Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Leistungserschleichung in 3 Fälle durch die SSB . Ich habe jetzt die Möglichkeit die Strafe zuzugeben oder nicht. Ich gebe zu das ich mehrere Monate (CA. 8Monate) Schwarzgefahren bin.

Netto Einkommen muss ich auch angeben. Das wären bei mir ca. 500 da ich Azubi im 1. Lehrjahr bin. Wie wirkt sich das auf alles aus?

Jetzt aber die eigentliche Frage. Soll ich wirklich mit Ja beantworten, oder besser mit Nein? Aber dann welche Begründung...? Da sehen meine Karten glaub eher schlecht aus oder? Und wenn ich Ja Kreuze, mit was muss ich dann rechnen. Ich wäre bereit mit einer Geldstrafe für meine Straftat grade zu stehen. Aber ich will auf keinen Fall vors Gericht oder sogar ins Gefängnis! Wie läuft das ab wenn ich jetzt Mit Ja beantworten und wie wenn ich mit Nein?!

Ich muss auch sagen mir war überhaupt nicht klar das es sowas wie Leistungerschleichung Gibt und das die einen Anzeigen. Ich dachte es ist erledigt wenn man seine 60€ Strafe zahlt. Aber das hilft mir glaub jetzt nicht weiter..? Ich werde auch ganz sicher nie mehr schwarz fahren das war mir jetzt eine Lehre.

Hat da jemand selbst schon Erfahrung gemacht? Bitte ernstgemeinte Antworten die mir auch weiterhelfen und nicht... hättest mal vorher überlegt oder so was das bringt mir nichts das könnt ihr euch sparen. Danke.

Bin froh über jede Hilfreiche Antwort.

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