Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

Hallo,

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen (Drillisch - Winsim). Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt. Beim 3. Mal wurde der Mobilfunkvertrag von Seiten des Betreibers gekündigt, wie ich telefonisch erfahren habe als ich dort anrief, da ich meine Schwester nicht mehr erreichen konnte.

Ok dachte ich, meine Schwester hat Mist gebaut . . .

Ich hatte die Information nur telefonisch erhalten. Ich habe weder eine Mail noch ein Brief noch sonst irgend ein Hinweis dazu bekommen.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€ Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen währen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind. Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Die Zahlungsaufforderung kommt von "Creditreform" im Auftrag von Drillisch.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen? Ist das Schreiben rechtskräftig? Welche Schritte sind ratsam?

Meines erachtens ist es formal schon nicht rechtens.

Mit den 85€ wäre ich einverstanden gewesen und hätte sie auch zur Not für meine Schwester übernommen (es war schließlich ein Vertragsbruch unsererseits) , aber ohne eine Rechnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung war mir das nicht bewusst. Auch die Dame am Telefon hat mich nicht darauf hingewiesen. Sie sagte nur, dass der Vertrag gekündigt sei.

Mit freundlichem Gruß,

Christopher

Recht, Rechte, Gesetz, Vertrag, Inkasso, Mahnung, Mobilfunkvertrag, Strafe, Vertragsrecht
Eigenen Keller aufbrechen ist das Erlaubt?

Hallo Kurze frage ich bin/war Hauptmieter die Wohnung wurde meiner Ex weiterhin bewohnt und hat keine Miete mehr bezahlt , und ist am 01.06.2017 aus der Wohnung verschwunden . Sie hatte mich ausgesperrt und ein Neues Schloss eingebaut kam daher seid dem 10.08.2016 nicht mehr in die Wohnung. Da Sie Die Kündigung nicht unterschreiben wollte , musste das vor Gericht geklärt werden . Vor Gericht musste Sie die Kündigung unterschreiben !

Die Wohnung hätte eigentlich am 28.2.2017 übergeben werden müssen , Sie hat die Wohnung nicht übergeben und hat danach auch keine Miete mehr Bezahlt. Der Vermieter hat auf herrausgaber der Wohnung geklarkt und recht bekommen . Von einen Kollegen habe ich die Schlüssel erhalten weil meine Ex nach Köln abgehauen ist mit Ihren Neuen Verlobten ....man konnte Sie nicht erreichen . 2 Monate stand die Wohnung fast Leer Sie selber war nicht mehr in der Wohnung keiner wusste wo genau Sie ist .

War also in der Wohnung habe Tapeten ,Laminat raus geholt und denn Müll denn Sie Freundlicherweiße dort gelassen hatte. Keller waren abgeschlossen Sie hat alle Ihre Sachen dort drin stehen ... Unterzeugen habe ich den Keller aufgemacht und die Klamotten vor dem Keller gestellt , alle Mieter habe ich bescheid gegeben das es Ihre Sachen sind und das Sie die abholen wird.

Der Vermieter war damit einverstanden und hat Ihr eine Frist gegeben um die Sachen abzuholen tut Sie es nicht werden die in denn Müll geschmissen !

Meine Ex hat mir gerade geschrieben will mich nun wegen Diebstahl und Einbruch Anzeigen im gleichen Satz noch beleidigung.

Beide haben denn Mietvertag unterschrieben .

Laut Vermieter bin ich als Hauptmieter eingetragen , ich habe jetzt auch die Schulden 3000€ Gericht/Anwalt/Miete Sie hat Sich aus dem Staubgemacht , was der Vermieter mit denn Sachen gemacht hatte weiß ich nicht so genau !

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen ?

Mietrecht, Rechte, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechte