Angenommen ein Unternehmen verkauft ein Grundstück mit Gebäude (wird im Anlagevermögen geführt).
Vor dem Eigentumsübergang (Nutzen und Lasten) auf den Käufer fallen nun Kosten an die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, z.B.: Notarkosten, Landesjustizkasse etc...
Lt. Kaufvertrag trägt der VERKÄUFER die Kosten.
Wird das einfach als Aufwand gebucht (Kto. Aufwendungen für Kapitalanlagen)?Oder muss ich das noch in der Anlagenbuchhaltung als Zugang buchen? Der Wert des Grundstücks/Gebäudes würde sich damit erhöhen und der Gewinn aus dem Verkauf dementsprechend mindern (kann ich mir aber nicht vorstellen...)
Ich denke Aufwand ist korrekt, aber jemand brachte die Idee mit dem Zugang/Aktivierung der Kosten ins Spiel....Falls es dazu einen Paragraphen im HGB gibt, wäre ich vollends glücklich.