Darf ich ein Gesprächsprotokoll ohne Einverständnis in Anonymisiertet Form veröffentlichen?

Moin zusammen, in meiner Masterarbeit behandle ich momentan eine Thematik, welche ich persönlich als sehr wichtig erachte. Deshalb habe ich ein Unternehmen in der freien Wirtschaft kontaktiert, um mich darüber zu erkundigen, wie dort das Interesse an der Thematik ist. Das Unternehmen konnte mir bestätigen, dass die Thematik für sie von hoher Bedeutung ist. Anschließend habe ich mit mit dem Geschäftsführer und den CTO des Unternehmens getroffen und wir haben über die Thematik diskutiert. Das Gespräch verlief sehr positiv für alle. Nach dem Gespräch hatte ich die Idee ein Protokoll dessen in meine Masterarbeit einzubauen. Anschließend habe ich dem Geschäftsführer einen Entwurf des Protokolls zugeschickt und ihm gefragt ob er dieses Bestätigen kann oder gegebenenfalls Änderungsvorschläge hat. Weiterhin habe ich ihm verschiedene Optionen angeboten: a) Das Gesprächsprotokoll mit Nennung des Unternehmens in meine Masterarbeit einzufügen. b) Das Gesprächsprotokoll in anonymisierter Form in meine Masterarbeit einzubauen. c) Das Gesprächsprotokoll nicht in meine Masterarbeit einzubauen.

In der Zwischenzeit habe ich meinem betreuenden Professor von dem Interview erzählt und er meinte ich solle das Gesprächsprotokoll auf jeden Fall in die Masterarbeit einbauen. Er war verwundert, dass ich zunächst nach einer Erlaubnis gefragt habe und meinte, ich solle das Protokoll im zweifel anonymisiert in die Masterarbeit einbauen.

Einige Tage nach dem Gespräch mit meinem Professor, hat sich der Geschäftsführer gemeldet und meinte, er wünsche sich keine Veröffentlichung des Gesprächprotokolls, auch nicht in anonymisierter Form.

Meine Frage ist, kann ich mich über den Wunsch des Geschäftsführers hinweg setzen und kann ich dafür gegebenenfalls rechtlich belangt werden?

Besten Gruß Tobias

Recht, Rechte, Protokoll

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