Hallo alle zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage zur Abgabe einer Doktorarbeit, vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.
Wenn ich meine Doktorarbeit abgebe, wird diese ja an den Erst- und Zweitgutachter verschickt. Diese haben dann 8 Wochen Zeit die Promotionsarbeit zu korrigieren. Bekommen beide Gutachter die Arbeit gleichzeitig zugeschickt? Das heißt beispielsweise beide am 01.05., sodass nach 8 Wochen das Gutachten von beiden vorliegt? Oder bekommt es erst die Erstgutachterin und wenn sie nach 8 Wochen ihr Gutachten abgegeben hat, die Zweitgutachterin?
im Anschluss liegt die Arbeit für 3 Wochen offen? Und dann bekomme ich einen Termin für das Kolloquium? Stimmt das so?
Mir geht es um die Zeitabstände, bzw. falls ich die Arbeit am 01.05. abgeben sollte, wann ich mit dem Kolloquium ungefähr rechnen kann.
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :)