Richtig, dass Behinderte bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) abgetrieben werden (siehe dazu hier und hier). Den Ungeborenen wird dabei durch den Bauch der Schwangeren eine tödliche Kaliumchlorid-Spritze ins Herz injiziert. Anschließend muss diese das tote Kind gebären.

Bis zum 1. Oktober 1995 war die sogenannte "embryopathische Indikation" explizit im Gesetz geregelt und beinhaltete eine Frist von fünf Monaten und zwei Wochen (siehe dazu hier).

In der seit 1995 geltenden Gesetzeslage wird nun in § 218a Abs. 2 StGB ausschließlich auf die seelische Gesundheit der Schwangeren abgestellt und somit verschleiert, dass es um die Tötung aufgrund einer Behinderung geht. Die zeitliche Begrenzung wurde gänzlich aufgehoben.

Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um lebensunfähige Ungeborene, sondern auch etwa um Kinder mit Trisomie-21, die zwischen 60 und 80 Jahre alt werden und ein glückliches Leben haben können. Nach ärztlichen Schätzungen werden 90 Prozent der Trisomie-Babys abgetrieben (siehe hier).

Als der AfD-Politiker Björn Höcke vor einem Jahr äußerte, dass er die Unterrichtung von Behinderten in Förderschulen bevorzuge - über Jahrzehnte Praxis in der Bundesrepublik - wurde ihm ein "Angriff auf die Menschenwürde" vorgeworfen. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, unkte "angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte" (siehe hier).

Offenkundig sollte mit dieser Aussage insinuiert werden, dass Höcke Behinderten das Lebensrecht abspreche. Ironischerweise tut die aktuelle Gesetzeslage genau das. Es ist aus meiner Sicht wenig glaubwürdig, wenn Politiker in Sonntagsreden über schulische "Inklusion" reden und gleichzeitig zuzulassen, dass der Großteil eben jener Behinderten vorgeburtlich getötet wird.

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