Bildnungsmaßnahmen an Schulen, hinsichtlich Gewaltprävention und Aufklärung

Heyho,

Vorab: Bitte bleibt respektvoll im Umgang miteinander 👍

Wie steht ihr zum Thema Gewaltprävention und Aufklärung an Schulen/Bildungseinrichtungen?

Die Wirkung von präventiven und aufklärenden Maßnahmen an Schulen, ist ja bereits mehrfach bewiesen, wie sowohl eine Metastudie, als auch Behördliche Recherchen der CDC (Centers for Disease Control and Prevention)zeigen [Quelle].

Wieso nicht auch in Deutschland?

Die öffentliche Sicherheit ist aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Nicht nur der gesellschaftliche Diskurs ist durch viele Meinungen und Auffassungen geprägt, auch die Politik und die Ministerien zerbrechen sich tagtäglich die Köpfe darüber, wie man die Sicherheitspolitik in diesem Land entsprechend gestaltet.

Entsprechende Lehrgänge und Ausflüge, die präventiv & aufklärend ausgerichtet sind, werden an Schulen idR von der Schulpflicht abgedeckt. Jedoch werden diese, im Regelfall, nicht nachgeholt oder bleiben vereinzelte (nicht regelmäßige) Veranstaltungen. Das stellt, im Anbetracht der sich negativ entwickelnden Statistiken [Quelle BKA 2023] und dem zunehmenden Einfluss der Medien auf die Kinder & Jugend, die Wirkung dessen, stark in Frage.

Meiner Ansicht nach wären regelmäßige Pflichtveranstaltungen mit zusätzlichen Prüfungen (als zusätzliche Anforderung zu den bisherigen Prüfungsfächern) eine dahingehend präventive und aufklärende Maßnahme. Das Bestehen dieser Prüfungen soll Voraussetzung dafür sein, damit eine Person für die finalen Prüfungen, zum Erreichen des geringsten Bildungsabschlusses (In DE: Hauptschulabschluss), zugelassen wird. So können personelle "Misstände" früher erkannt werden: Bestes Beispiel hierfür sind die frühere Erkennung von LRS, ADS/ADHS, Autismus etc., dessen entdeckungen häufig auf Bildungsverbundene Maßnahmen zurückzuführen sind. So könnten anderweitige Verhaltensweisen, wie z.B. die Tendenz oder Disposition einer Person zu entsprechend straffälligen Handlungsweisen früher erkannt und präveniert werden. Fraglich jedoch, wie ein solches Vorgehen begründet werden kann, da derartige Maßnahmen einer tiefgreifenderen Rechtfertigung unterliegen müssen, damit die Freiheit des Betroffenen nicht eingeschränkt wird und das Risiko für einen Misbrauch solcher Maßnahmen gemindert werden kann.

Inhalt dieser Pflichveranstaltungen wäre u.A. die Vermittlung und dem Verständnis von Menschlichen Verhaltensweiesen, der gültigen Rechtsfassung (insbesondere Strafrecht), psychologische Aspekte von Extremsituationen, aktives Training und Kurse (wie z.B. angewandte Erste-Hilfe), die Wirkung von Strafen und die Klärung, ab wann bestimmte Handlungsweisen überhaupt als "Gewalt" gelten bzw. eingestuft werden können und wie man Vorgehen kann. Auf die expliziten Inhalte gehe ich nicht weiter ein, da dies den Rahmen sprengen würde.

Laut dem Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." ) ist der Staat dazu verpflichtet, "Die Würde des Menschen [...] zu achten und zu schützen", demnach zu urteilen, ist ein etwaiges Vorgehen, mit meinem Verständnis der gültigen Rechtsfassung, vereinbar.

Auch die Problematik mit der bestehenden Asylpolitik muss in Bildungsstätten angegangen werden. Die Einführung von Intigrationsklassen in manchen Schulen in NRW, zeigt, dass eine gezielte Aufklärung auch dahingehend erfolgen kann.
Ich maße mir an, unter berücksichtigung der Kriminalstatistiken 2020 - 2023 [Quelle Übersicht], zu sagen, dass kanpp 35% - 40% aller (in dem Vorgegeben zeitraum begangenen) Delikte, von nicht-deutschen Staatsbürgern begangen werden: So, mein Empfinden bei der interpretation der Zahlen.
Selbstverständlich ist die Problematik mit der aktuellen Asylpolitik von höherem Gewicht, als die, von mir vorgeschlagenen, Maßnahmen. Es steht ausser Frage, dass sich etwas, im Bezug auf die aktuelle Asyl- und Sicherheitspolitik, ändern muss ... so auch die Erwartungen der Menschen an die Politik und die Ministerien. Jedoch stellen etwaige Umstände, die Nötigkeit und Handhabung anderweitiger Maßnahmen (wie, die von mir genannten), nicht in Frage oder delegitimieren sie, nur, weil ein tiefgreifenderes Problem besteht.

Auch die Umsetzung und die Gestaltung der dazugehörigen benötigten Infrastruktur, sind selbstverständlich auch ein Thema, welches nicht ausser Acht gelassen werden sollte. Dies ist aber eine sekundäre Problematik, weil dieser Beitrag in erster Linie darauf abzielt, überhaupt die Verhältnismäßigkeit und Wirkung solcher Maßnahmen zu diskutieren.

Ich bin offen für eure Vorschläge/Meinungen/Pros und Kontras bezüglich der Thematik und bitte entschuldigt, falls vorhanden, rechtschreiberische oder grammatikalische Fehler!

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